2 Häuser in Leipzig Zweitwohnsteuer?

Alfred @, Sonntag, 27.10.2013 (vor 3806 Tagen) @ matzeGER

Ohne die Situation weiter vertiefen zu wollen:
Für eine Wohnung melderechtlich registriert zu sein, nur weil das minderjährige Kind dort wohnt und in einer anderen Wohnung zu wohnen ohne dort registriert zu sein, ist im Melderecht so nicht vorgesehen. Korrekt wäre hier die melderechtliche Registrierung in der tatsächlich genutzten Wohnung – mit alleiniger Wohnung oder allenfalls Hauptwohnung und Nebenwohnung dort, wo das Kind mit einer personensorgeberechtigen Person wohnt. Die Meldung mit Nebenwohnung in der tatsächlich genutzten Wohnung wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Melderecht (Ordnungswidrigkeit) und abgesehen davon der direkte Weg zur ZWSt. Berechnungsrundlage wäre die Miete gem. Mietspiegel.


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