ZWS in Muc obwohl bei den Eltern ausgezogen und umgemeldet

Cheres, Montag, 28.10.2013 (vor 4077 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin fürs Studium 2011 von meiner Heimat München nach Köln gezogen und habe dort auch meinen einzigen Wohnsitz angemeldet. In München habe ich bei meinen Eltern gewohnt, dort bin ich aber mit alles dann ausgezogen. Wie ich auf der Website der Stadt München gelesen habe, muss man sich nicht abmelden, es reicht die Anmeldung in der neuen Stadt. So habe ich das dann auch gemacht. Dennoch bekam ich plötzlich eine Aufforderung zur Zahlung der ZWS in München für die Wohnung meiner Eltern geschickt. Seitdem habe ich nichts mehr vom Steueramt München gehört. Jetzt im September 2013 bin ich erneut innerhalb von Köln umgezogen, habe mich auch brav umgemeldet. Doch dann ist erneut eine Zahlungsaufforderung zur Zweitwohnsitzsteuer für die Wohnung meiner Eltern in München gekommen.
Ich bin nur noch ab und zu in München, als Besuch! Nutze die Wohnung meiner Eltern nie als Zweitwohnsitz. Was kann ich jetzt machen?
Ich bin echt verwirrt und ratlos und freu mich über jede Hilfe. Merciiii

ZWS in Muc obwohl bei den Eltern ausgezogen und umgemeldet

Alfred @, Montag, 28.10.2013 (vor 4077 Tagen) @ Cheres

Ich nehme mal an, Du hast keinen Steuerbescheid sondern die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.

Das Geschnorchel mir den Wohnsitzen lassen wir mal beiseite. Du bist ganz offensichtlich in Köln mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert. Wie das passiert ist, lässt sich leicht rausfinden, spielt aber eigentlich keine Rolle.

Wenn Du in München ein Zimmer in der elterlichen Wohnung genutzt hast, bist Du auf keinen Fall zweitwohnungsteuerpflichtig. Die Erklärung musst Du trotzdem abgeben. Dazu füllst Du die Zeilen 01 bis 04 sowie die Zeilen 09 bis 1, in Zeile 37 trägst Du ein „1 Anlage“, Datum und Unterschrift. Den Rest entwertest Du.

Der Steuererklärung fügst Du eine „Erklärung“ mit Datum und Unterschrift bei; Text z.B.:
Hiermit erkläre ich, dass ich die in Zeile 09 genannte Wohnung nicht im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn innehabe. Es handelt sich, wie sie aus dem Melderegister ersehen können, um die Wohnung meiner Eltern. Zusatz:
Aus den melderechtlichen Verhältnissen lässt sich das Innehaben einer Wohnung nicht ableiten. Der Inhaber einer Wohnung muss entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will. Das Bundesverfassungsgericht stellt deshalb ausdrücklich darauf ab, dass Inhaber einer steuerpflichtigen Zweitwohnung nur der Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte sein kann. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt. Das bloße Nutzen einer Wohnung stellt keinen fest umrissenen Tatbestand dar, der die Feststellung erlaubt, dass hierfür gewöhnlich nennenswerte finanzielle Mittel aufgewandt werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79; BVerwG Urteile vom 13.05.2009 – 9 C 6.08 sowie 9 C 7.08 und 9 C 8.08).“

Das sollte eigentlich reichen. Wenn dumme Rückfragen kommen ggf. hier wieder posten.

Unabhängig davon solltest Du mit aktuellem Datum Deine Nebenwohnung in München abmelden – schriftlich beim Einwohnermeldeamt M., sonst fragen die möglicherweise immer wieder nach.

ZWS in Muc obwohl bei den Eltern ausgezogen und umgemeldet

Cheres, Montag, 28.10.2013 (vor 4077 Tagen) @ Alfred

Vielen vielen lieben Dank. Echt toll, hat mir sehr weitergeholfen. Ich hoffe das hat sich dann erledigt, wenn nicht melde ich mich nochmal.
Danke und alles Gute