Student soll zws für die Wohnung bei seinen Eltern zahlen

Alfred @, Dienstag, 29.10.2013 (vor 4001 Tagen) @ ex-Freiburger

Zu den Begriffen:
Du bist vermutlich mit Hauptwohnung in Ludwigsburg und mit Nebenwohnung in Freiburg registriert (Du wohnst dort also noch bei Deinen Eltern und hast diese Wohnung nicht aufgegeben).

§ 2 Abs. 4 ZWStS Freiburg trifft vermutlich auf Dich zu. Auch wenn dieser Absatz blödsinnig ist, kannst Du ihn nutzen.

Den Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ der Stadt Freiburg würde ich unbeachtet lassen, denn dort wird nach der Zweitwohnung gefragt, die Du gem. § 4 Abs. 2 ja nicht hast.

Ein kurzes Schreiben, etwa:
„Gem. § 2 Abs. 4 ZWStS Freiburg handelt es sich bei meiner Nebenwohnung nicht um eine Zweitwohnung. Daher besteht keine Steuerpflicht.
Hinweis:
Die Erläuterung des Begriffs in „Hinweise zum Ausfüllen der Zweitwohnungsteuererklärung“ zum „Innehaben einer Zweitwohnung“ ist mit Bundesrecht nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79; BVerwG Urteile vom 13.05.2009 – 9 C 6.08 sowie 9 C 7.08 und 9 C 8.08).“
sollte eigentlich reichen, aber wie die Stadt reagiert, ist nicht absehbar. Allein schon deswegen, weil man dort offensichtlich nicht weiß, was man tut.


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