ZWS Köln - wie wird geprüft?

kevin_levy, Donnerstag, 14.11.2013 (vor 4225 Tagen)

Hallo,

ich habe viele Jahre in Köln gewohnt bevor ich im April 2012 nach Gelsenkirchen in die Nähe meiner Freundin gezogen bin. Plan war, dass wir dann zusammenziehen, was aber etwas gedauert hat. Meine damalige Wohnung in Köln habe ich erst ein Jahr später aufgegeben, da ich dort noch einige Möbel und Sachen von mir zwischenlagern wollte (kleines Zimmer mit Bad, Kosten überschaubar). Die Wohnung habe ich dann im April 2013 gekündigt.

Jetzt das Problem: ich habe mich im April 2012 in Gelsenkirchen angemeldet und dabei meine Wohnung dort als alleinige Wohnung angegeben (habe ja auch nicht in Köln gewohnt - ab und an mal Post oder Sachen abgeholt, das wars). Mein Auto war weiterhin noch auf diese Kölner Adresse angemeldet - ich war einfach zu beschäftigt mit Job etc. und hatte ja auch keine großen Nachteile, die Knöllchen kamen ja immer an.

Jetzt hat mich ein Bekannter über die ZWS aufgeklärt und nun ich mache mir Sorgen, dass ich für den Zeitraum von April 2012 bis April 2013 zur Kasse gebeten werde.:-(

Komme ich mit meiner Nutzung als "Abstellraum" aber ohne tatsächliche Wohnnutzung um die ZWS herum? Wenn nicht, kann das Kassenamt dies überhaupt feststellt und wie? z.B. Halteranschrift meines Autos, Mietvertrag, Steuererklärung des Vermieters, Klingelschilder...?

Und drohen, neben einer Nachzahlung der ZWS, weitere Strafen? Sollte ich lieber in die Offensive gehen und meine Meldung von mir aus korrigieren - habe Angst, dass es auch hier für die falsche Meldung Strafen gibt und dass ich hier schlafende Hunde wecke!!

Also, wie kommt die Stadt Köln auf mich, und wie wahrscheinlich ist das? In welchem Fall erwartet mich ggf. welche Strafe?

Ich weiss einfach nicht, ob ich mir umsonst Sorgen mache und wie ich da rauskomme. Nachdem ich mich hier durch das Forum gewühlt habe haben meine Bedenken eher zugenommen als abgenommen - bin über eure Einschätzung / Tips sehr dankbar :)

ZWS Köln - wie wird geprüft?

Alfred @, Donnerstag, 14.11.2013 (vor 4225 Tagen) @ kevin_levy

Man kann das so sehen:
Da ist Die melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung in Gelsenkirchen ist wohl korrekt. Denn Du bist aus der Kölner Wohnung ausgezogen und in Gelsenkirchen eingezogen, die Kölner Wohnung hast Du nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen sondern nur für die Zwischenlagerung von Möbeln usw. genutzt. Damit war die Kölner Wohnung keinen „Wohnung im Sinne der Satzung“, keine Nebenwohnung und keine Zweitwohnung und Zweitwohnungsteuer dürfte nicht anfallen. Da gibt es nichts zu korrigieren.
Was allerdings (noch) falsch ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist die Anmeldung des Autos in Köln. Das solltest Du schleunigst ändern.

ZWS Köln - wie wird geprüft?

kevin_levy, Donnerstag, 14.11.2013 (vor 4225 Tagen) @ Alfred

Alfred, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich verstehe Dich so: ich brauche keine Sorge vor "Entdeckung" zu haben, da Wohnung in Köln zwar parallel zur Gelsenkirchener Wohnung angemietet war, aber keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung..

Das Auto wird umgehend umgemeldet, hoffe dass hier kein Bußgeld o.ä. mehr auf mich zukommt.

Bin jetzt wesentlich entspannter, Dankeschön :-)

ZWS Köln - wie wird geprüft?

Alfred @, Donnerstag, 14.11.2013 (vor 4225 Tagen) @ kevin_levy

Ob die "Lagerhalle" in Köln entdeckt wird oder nicht (was wahrscheinlicher ist), wäre relativ unerheblich. Entscheidend ist: Du bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.