ZWS Köln - wie wird geprüft?
Man kann das so sehen:
Da ist Die melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung in Gelsenkirchen ist wohl korrekt. Denn Du bist aus der Kölner Wohnung ausgezogen und in Gelsenkirchen eingezogen, die Kölner Wohnung hast Du nicht mehr zum Wohnen oder Schlafen sondern nur für die Zwischenlagerung von Möbeln usw. genutzt. Damit war die Kölner Wohnung keinen „Wohnung im Sinne der Satzung“, keine Nebenwohnung und keine Zweitwohnung und Zweitwohnungsteuer dürfte nicht anfallen. Da gibt es nichts zu korrigieren.
Was allerdings (noch) falsch ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist die Anmeldung des Autos in Köln. Das solltest Du schleunigst ändern.
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kevin_levy,
14.11.2013
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Alfred,
14.11.2013
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