Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Rike, Freitag, 15.11.2013 (vor 4019 Tagen)

Hallo,
mich hat auch die Stadt Köln bezüglich ZWS angeschrieben. Bei mir sie der Fall folgender Maßen aus:

Ich habe mit meinem damaligen Freund in seiner Eigentumswohnung in der Stadt Köln gewohnt. Aus beruflichen Gründen bin ich dann nach Krefeld zurück in meine Heimatstadt gezogen. Ich habe aus emotionalen Gründen Köln dann weiter als Nebenwohnsitz angemeldet. Mir war nicht klar, dass dies eine Steuer mit sich zieht. Als die Beziehung dann in die Brüche ging habe ich mich nach 3 Monaten Nebenwohnsitz in Köln abgemeldet.
Nun möchte die Stadt Köln einen Nachweis über die Miete haben. Ich habe allerdings keine Miete gezahlt, da dies ja die Eigentumswohnung meines damaligen Freundes war.
Heute habe ich mit einer Sachbearbeiterin der Stadt Köln gesprochen, die hat mir Nahe gelegt ein Schreiben meines damaligen Freundes einzurechen, in dem er bestätigt, dass ich ein Unkostenbeitrag von 10€ bezahlt habe. In diesem Fall würde das Verfahren wahrscheinlich wegen Nichtigkeit eingestellt.
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob mein damaliger Freund dies macht, ist dies sinnvoll?

Wäre für einen Ratschlag sehr dankbar!

Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Alfred @, Samstag, 16.11.2013 (vor 4019 Tagen) @ Rike

1. Ich gehe mal davon aus, dass
a) die Stadt Köln Dich aufgefordert hat, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben und Du diese Erklärung noch nicht abgeschickt hast und auch noch keinen Steuerbescheid erhalten hast,
b) Du - wenn überhaupt in den fraglichen 3 Monaten - bei Deinem Freund gewohnt hast und dort eine durch ihn jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt hast, also keinen Mietvertrag oder eine vergleichbare Vereinbarung hattest (in diesem Fall besteht keine Zweitwohnungsteuerpflicht).
2. Bleibt die Frage, ob Du in der fraglichen Zeit überhaupt einen Kostenbeitrag für die Nebenwohnung entrichtet hast und wenn ja, ob dieser tatsächlich 10,-- Euro betrug. Wenn nein, wie kommt die „Sachbearbeiterin“ dann auf diesen Betrag?

Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Rike, Samstag, 16.11.2013 (vor 4018 Tagen) @ Alfred

Zu 1a:
Doch ich habe die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgegeben. Ich habe dort angegeben, das die Nebenwohnung für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuer war mit dem Vermerk:
"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne.Es handelt sich um die Wohnung meines damaligen Lebenspartners, in der ich nur eine Wohngelegenheit genutzt habe."
Außerdem habe ich meine Abmeldebestaetigung dazu gelegt. Da die Stadt Köln diese nicht registriert hatte.

Zu 1b:
Ich hatte keinen Mietvertrag mit meinem Freund. Ich habe ihn natürlich regelmäßig besucht.

Zu 2:
Ich weiß auch nicht wie die Sachbearbeiterin auf den Betrag kommt. Ich habe nie etwas bezahlt.

Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Alfred @, Samstag, 16.11.2013 (vor 4018 Tagen) @ Rike

Wenn Du keinen „Unkostenbeitrag“ und keinen „Mietanteil“ bezahlt hast, wäre die von der Sachbearbeiterin vorgeschlagene Angabe von 10,-- Euro eine glatte Lüge, die Dein Freund auch noch bestätigen soll. Das ist eine glatte Unverschämtheit (wenn nicht noch mehr). Außerdem ist der Vorschlag absurd. Der Anruf war nicht zufällig am 11.11. nach 11:00 Uhr?

Deine Angabe in der Steuererklärung ist also korrekt und sollte ausreihen. Allenfalls kann die Stadt einen Nachweis bezüglich des nicht bestehenden Innehabens verlangen. Deswegen solltest Du der Bearbeiterin schriftlich z.B. mitteilen:
„Im Nachgang zu unserem Telefongespräch teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrem Vorschlag, einen fiktiven Kostenbeitrag von 10,-- EURO als „Miete“ anzugeben, nicht folgen kann. Eine derartige Angabe wäre wahrheitswidrig. Wie bereits erklärt, hatte ich die Nebenwohnung nicht inne. Mir wurde lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten, für die ich weder Miete noch einen Kostenbeitrag entrichtet habe.“

Dann ist es an der Stadt Köln, sich zu rühren. Auf Telefongespräche solltest Du Dich dabei nicht einlassen. Selbst wenn dann für drei Monate (!) ein Steuerbescheid folgen sollte, hätte dieser von Gericht keinen Bestand.

Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen?

Rike, Samstag, 16.11.2013 (vor 4018 Tagen) @ Alfred

Das Telefonat war leider nicht am 11.11, aber das Schreiben das sie noch Unterlagen über die Miete brauchen. ;-)
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung