Zweitwohnsitzsteuer für Kinderzimmer bei den Eltern?

Sabrina990, Sonntag, 17.11.2013 (vor 4502 Tagen)

Ich bin vor einem halben Jahr von Landau (Pfalz) nach Frankfurt gezogen.
Da ich in Frankfurt die meiste Zeit verbringe, musste ich meinen Hauptwohnsitz in Frankfurt anmelden. Meiner alter Wohnsitz bei meinen Eltern wurde dann als 2. Wohnsitz umgeschrieben.

Nun hab ich ein Schreiben von Landau bekommen, dass ich die Zweitwohnsitzsteuer hierfür zahlen muss.

Muss ich die Steuer zahlen, obwohl es sich um die Eigentumswohnung meiner Eltern handelt? Ich bin 4 Tage im Monat zu Hause bei meinen Eltern.

Vielen Dank für eure Hilfe! =)

Zweitwohnsitzsteuer für Kinderzimmer bei den Eltern?

Alfred @, Sonntag, 17.11.2013 (vor 4502 Tagen) @ Sabrina990

Ich gehe mal davon aus, dass Du bisher nur zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer aufgefordert worden bist und noch keinen Steuerbescheid bekommen hast.
Registriert mit Hauptwohnung im Frankfurt und Nebenwohnung in Landau. Nebenwohnung ist in der Wohnung der Eltern, über die Du keine Verfügungsbefugnis hast. Daher bist Du nicht Inhaber einer Zweitwohnung.
Das solltest Du der Stadt Landau so oder in ähnlicher Form schriftlich (oder mündlich zur Niederschrift) mitteilen. Damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein, kommen Rückfragen bei Bedarf hier wieder nachfragen.

Zweitwohnsitzsteuer für Kinderzimmer bei den Eltern?

Himbim13 @, Freitag, 22.11.2013 (vor 4496 Tagen) @ Sabrina990

.......Oder aber, nachdem Sie nur vier Tage im Monat zu Hause in Landau sind und sonst keine anderen Gründe für das melderechtliche Innehaben dieser Räumlichkeiten vorliegen, sich bei der Meldebehörde abmelden.
Denn die jeweils nach dem Meldegesetz erfolgte Meldung ist maßgeblich
für den Begin bzw. der Beendigung des Innehabens einer Räumlichkeit.
Dieses ist aus der jeweiligen örtlichen Satzung hinsichtlich der Erhebung der Zweitwohnungsteuer durch die örtliche Steuerbehörde zu entnehmen.
Bei einem monatlich 4tägigen Besuch ihrer Eltern dürfte keine Meldepflicht in Landau entstehen. Siehe auch im entsprechenden Landesmeldegesetz. Nachlesbar im Internet.

Sollte dann ein längerfristiger Aufenthalt bei den
Eltern durch Urlaub oder sonstigen Gründen erneut eintreten, hindert Sie
doch niemand sich nach Abmeldung in Frankfurt wieder mit alleiniger
Wohnung dort anzumelden.
Sollte jedoch die Beibehaltung der Wohnung in Frankfurt trotz Unterbrechung durch den längeren Aufenthalt in Landau erforderlich sein dürfte durch eine Option für eine spätere erneute Rückkehr in diese Räumlichkeiten trotz Abmeldung in Frankfurt für diese Abwesenheitszeit kein faktisches Innehaben dieser Räumlichkeiten in Frankfurt bestehen. Sie hätten sich korrekt nach dem Meldefristen im
MeldeG verhalten. Die jeweilige örtliche zuständigen Behörde müsste Ihnen bei anderer Rechtsauffassung erst die Unrichtigkeit Ihrer Handlung nachweisen. Bitte stets auf die Meldebestätigungen der jeweiligen Behörde bestehen.
Berechnen Sie bitte die Kosten für eventuelle An- und Abmeldeformulare zu den Kosten einer Zweitwohnungssteuer.
;-)