ZWS in Köln

Alfred @, Sonntag, 17.11.2013 (vor 3805 Tagen) @ Anne W.

1. Klage beim Verwaltungsgericht
Der Steuertatbestand scheint erfüllt zu sein.
Ob eine Klage wegen Verjährung erfolgreich sein könnte, weiß ich nicht. Ist m.W. noch nicht probiert worden bzw. im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung erledigt worden. Ob eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit der Satzung vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg beschieden sein könnte, bezweifle ich. Wenn überhaupt endet das beim BVerwG bzw. BVerfG, und da steht das Ergebnis in den Sternen.
Für die Klage beim VG Köln brauchst Du keinen Anwalt.

2. Geht so was nachträglich?
Nachträglich wäre das ja nicht, die Steuer würde ja erst 2013 bzw. 2014 entrichtet. Probieren kann man es, wie das FA sich zu einer Zweiwohnung stellt, die nicht aus beruflichen Gründen gehalten wird, kann ich nicht abschätzen.

3. Benachteiligung eheähnlicher Lebensgemeinschaften
Man kann nur Gleiches mit Gleichen vergleichen, und eine „eheähnliche Lebensgemeinschaften“ ist nun mal keine Ehe.


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