Hilfe bei Zws in Darmstadt
Gemeinhin bist Du als Mieter einer Wohnung auch deren Inhaber. Um in DA die ZWSt zu vermeiden solltest Du beachten:
Das Überlassen der Wohnung ist so zu verstehen, dass Du Deiner Schwester nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" bietest, sondern ihr auch das Nutzungsrecht an der Wohnung einräumst, wodurch sie als Inhaberin der Wohnung anzusehen ist.
Zusätzlich solltest Du für diese Wohnung melderechtlich nicht registriert sein. Wenn sowohl Du als Deine Schwester in DA mit alleiniger Wohnung registriert seid, dürften seitens der Stadt keine Fragen auftauchen.
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9-e10do,
19.11.2013
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Alfred,
19.11.2013
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9-e10do,
19.11.2013
- Hilfe bei Zws in Darmstadt - Alfred, 20.11.2013
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9-e10do,
19.11.2013
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Alfred,
19.11.2013