gegen Zweitwohnungssteuer

petakacs, Freitag, 22.11.2013 (vor 4067 Tagen)

Hallo,
ich finde die ganze eine höchst fragwürdige und unfaire Abzocke. Sowas gibt es nirgendwo in Europa. Wir leben in einer Mietwohnung in der Hauptstadt. Nach dem Tode der Schwiegermutter haben wir ein bisschen Geld geerbt, reichte aber nicht hier eine Wohnung zu kaufen. Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein eine kleine Wohnung gekauft. Nach einem guten Monat der Schlüsselübergabe haben wir den Bescheid bekommen.
-wir sind da nicht angemeldet
-wir besitzen nur eine Wohnung.
Ich habe im Internet gelesen, dass das deutsche Verfassungsgericht diese Steuer nicht als verfassungswidrig erklärt hat, trotzdem will ich beim Europäischen Gerichtshof das in Frage stellen, da es
-nirgendwo in der EU gibt
-berücksichtigt die Mietwohnung und Eigentumswohnung nicht
-diskriminiert die Deutschen und anderen EU-Bürger, die in Deutschland 2 Wohnungen haben oder wie wir in einer Mischsituation stecken.
Meine Frage: gibt es schon so eine Initiative und wie kann ich den Antrag stellen?
Vielen Dank im voraus:
Peter

gegen Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 22.11.2013 (vor 4067 Tagen) @ petakacs

Selbst wenn es sich bei der ZWSt um eine höchst fragwürdige und unfaire Abzocke handelt, eine Klage beim EUGH dient nur der Arbeitsbeschaffung für Juristen. Die Entscheidungen des BVerfG von 2005 und 2010 mögen fragwürdig sein, aber das muss – was nicht zu erwarten ist – das BVerfG klären bzw. berichtigen. Für Ausländer ist die ZWSt zudem nicht diskriminierend.

Zum Sachverhalt:
Es geht bei der ZWSt nicht um den Besitz von oder das Eigentum an einer Wohnung sondern um das Innehaben einer nicht vorwiegend genutzten Wohnung.
Die ZWSt ist eine kommunale Aufwandsteuer, die es längst nicht in allen deutschen Kommunen, ganz im Gegenteil, die meisten verzichten darauf.
„Nicht angemeldet zu sein“ verstehe ich als „melderechtlich nicht registriert“. Ob das richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Falls nicht, wäre es ein Verstoß gegen das Melderecht. Falls ja, könnte es – abhängig von der Satzung – ein Grund zur Klage gegen die ZWSt beim zuständigen Verwaltungsgericht sein.

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Himbim13 @, Freitag, 22.11.2013 (vor 4067 Tagen) @ petakacs

Diese Steuer ( Abgabe) muss weg!
Nicht nur Sie empfinde diese kommunale Abgabe so.
Eine Vielzahl von Betroffenen sind der gleichen Auffassung.
Solange aber diese Betroffenen den Kopf einziehen und
nicht zu einem gemeinschaftliches Handeln kommen, solange
werden diese “kommunalen Würdenträger(!?)” weiterhin
die politisch bei Kommunalwahlen unmündigen Mitbürger
aussaugen. Wenn Sie genauso empört sind darf ich Sie
auf meine bisherigen Ausführungen in diesem Forum verweisen.
Suchen Sie unter Himbim13 in diesem Forum.

gegen Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Sonntag, 24.11.2013 (vor 4065 Tagen) @ petakacs

Hallo hallo - es ist schon ziemlich selten, dass sich jemand beschwert, die Gerichte entscheiden ganz eindeutig zu Gunsten der Kommunen, Nachstehender Bericht aus der Zeitung "Die Welt" lässt die Herzen der Abzocker höher schlagen :
Urteil: Eigentümerin muss Zweitwohnungssteuer zahlen

Die Stadt Baden-Baden darf von einer Eigentümerin für eine 146 Quadratmeter große Zweitwohnung knapp 3400 Euro Zweitwohnungssteuer pro Jahr verlangen. Die Summe von einem Drittel der geschätzten Jahresmiete sei nicht unverhältnismäßig hoch, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH). Die Klägerin hatte die von der Stadt verlangte Steuer als zu hoch empfunden. Sie nutzte die Zweitwohnung als Eigentümerin selbst. In diesem Fall wird die Miete anhand von Vergleichswerten geschätzt. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klägerin zunächst Recht bekommen. Baden-Baden legte nun vor dem VGH erfolgreich Berufung ein. Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 2 S 2116/12).
Die Neider in der BRD werden immer mehr - die Umverteilung lässt grüßen!

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Alfred @, Sonntag, 24.11.2013 (vor 4065 Tagen) @ Kommunalfreund

Hallo hallo - es ist schon ziemlich selten, dass sich jemand beschwert, die Gerichte entscheiden ganz eindeutig zu Gunsten der Kommunen,

Es heißt ja auch Verwaltungs- und nicht Bürgergericht.
Übrigens:
Die Klägerin stammt aus der Russischen Föderation, wo sie auch ihren Hauptwohnsitz hat. Eine deutsche Eigentümerin hätte wohl nie zu klagen gewagt. Aber in der Russischen Föderation glaubt man eben noch an das Recht und die Unabhängigkeit der Gerichte und daran, dass man sich darauf verlassen kann. Wie grausam wurde sie doch enttäuscht. Deswegen wohl auch BRD (Bananenrepublik Deutschland?)