Anmeldung einer Nebenwohnung in Hamburg

Alfred @, Samstag, 23.11.2013 (vor 3778 Tagen) @ mj

Als nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter, der sich aus beruflichen Gründen in Hamburg aufhält, bist Du wegen der Verfassungswidrigkeit des Hamburger ZWSt-Gesetzes nicht zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer heranzuziehen. Das FA Hamburg wird Dir allenfalls eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abverlangen, denn ohne Bürokratie geht es nun mal nicht.

Bleibt die seit 2004 unterlassene Meldung mit Nebenwohnung. Da üblicherweise bei der Registrierung einer Wohnung der Tag des Einzugs angegeben werden muss, ließe sich das nur durch eine wohl eher wahrheitswidrige Angabe (aktuelles Datum) des Bezugsdatums vertuschen. Nachforschungen der Meldebehörde sind zwar eher unwahrscheinlich, aber ein Restrisiko bleibt. Du könntest auch aus der WG ausziehen und später dort oder woanders wieder einziehen, dann wäre eine Registrierung mit aktuellem Bezugsdatum möglich. Dass in so einem Fall jemand nach der früheren Nebenwohnung fragt, ist nicht wahrscheinlich


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