Zweitwohnsitzsteuer in Homburg Saar

Brandy, Dienstag, 10.12.2013 (vor 4049 Tagen)

Meinem Sohn (19J., Student) wurde ein Formular für die Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer zugeschickt.
Er war in meiner Wohnung seit drei Jahren (seit Oktober hier mit 1.Wohnsitz) mit 2. Wohnsitz und bei seinem Vater weiterhin mit 1. Wohnsitz gemeldet. Volljährig wurde er Februar 2012 und ist in Ausbildung/Studium ohne eigenes Einkommen. Er pendelt zwischen beiden elterlichen Wohnungen hin und her.
Muss er die ZWSt zahlen.

Vielen Dank im Voraus,

Zweitwohnsitzsteuer in Homburg Saar

Alfred @, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4048 Tagen) @ Brandy

So ganz klar ist mir die melderechtliche Situation nicht. Wenn ich es richtig verstehe, war der Sohn bei Dir bis Oktober mit Nebenwohnung und beim Vater mit Hauptwohnung registriert. Seit Oktober ist es umgekehrt – oder ist er jetzt mit alleiniger Wohnung bei Dir registriert?
Weitere Fragen:
- Befinden sich beide Wohnungen in Homburg oder in verschiedenen Gemeinden?
- Für welche Nebenwohnung soll er die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben?
-Ist der Sohn Inhaber der Nebenwohnung(en)? Oder nutzt(e) er diese nur in Form einer ihm gebotene,n jederzeit widerrufbaren Wohngelegenheit?

Zweitwohnsitzsteuer in Homburg Saar

Brandy, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4048 Tagen) @ Alfred

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Er hat nun hier den Hauptwohnsitz und bei seinem Vater, der in einer anderen Gemeinde ohne Zweitwohnsitzsteuer lebt, den Zweitwohnsitz.
Die Erklärung soll er für die Wohnung, die jetzt Hauptwohnsitz ist abgeben. Er ist nicht Eigentümer der Wohnung sondern hat nur hier (bei mir, in meiner ET-Wohnung) sein "Kinder"Zimmer.

Ich hoffe etwas Licht in die Sache gebracht zu haben.

Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar

Alfred @, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4048 Tagen) @ Brandy

Vorab:
Da der Sohn seit erst Februar 2012 volljährig ist und seit Oktober 2013 in Homburg mit Hauptwohnung registriert ist, kann es, wenn überhaupt, nur um den Zeitraum Februar 2012 bis Oktober 2013 gehe. Denn nach der Satzung der Stadt Homburg sind Räume, die Minderjährige bewohnen, keine Zweitwohnung

Nicht der Eigentümer einer Wohnung zu sein reicht nicht. Ich gehe aber bei der Bezeichnung „Kinderzimmer“ davon aus, dass es auch nicht Mieter der Wohnung ist und nicht wie ein Eigentümer oder Mieter über die Nutzung seiner Nebenwohnung verfügen kann. Er ist also nicht Inhaber der Nebenwohnung, seine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung und damit tst er auch nicht steuerpflichtig. Das Problem dürfte nur sein, dass die Stadt das so nicht sieht und ihre Erklärung zur Zweitwohnungsteuer diesen Fall überhaupt nicht berücksichtigt. Deswegen ist es für den Sohn unmöglich, die Steuererklärung wahrheitsgemäß zu beantworten. Das beginnt schon bei Ziffer 7 („Angaben zur Zweitwohnung“) – trägt er hier die Anschrift der Nebenwohnung ein, fühlt die Stadt sich schon bestätigt, dort eine Zweitwohnung zu sehen. Das geht dann munter so weiter, und am Ende kommt ein Steuerbescheid heraus.

Wenn die Stadt schon einen so blöden Vordruck verschickt, sollte man ihn zurückgeben. Dabei wäre für die Formulierung einer Antwort von Bedeutung, was in dem Anschreiben steht, mit dem die Stadt den Vordruck zugeschickt hat. Wenn Du mir den Text zukommen lässt(über das Forum oder als Scan per E-Mail), weiß ich einigermaßen genau, wie man der Forderung begegnen muss.

Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar

Brandy, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4047 Tagen) @ Alfred

Der Text lautet:
... Sie waren vom 21.01.2010 bis 18.10.13 in Homburg (Adresse folgt), mit Nebenwohnsitz gemeldet. Um festzustellen, ob Ihnen diese Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssatzung diente und Steuerpflicht besteht, übersende ich Ihnen mit diesem Schreiben einen Erklärungsvordruck zur Zweitwohnungssteuer.

Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb eines Monats nach Erhalt diese Schreibens zurück.

Satzungsgemäß unterliegt grundsätzlich der Zweitwohungssteuer, wer in Homburg eine Zweitwohnung oder mehrere Zweitwohnungen als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die erste Wohnung innerhalb oder außerhalb Homburgs befindet.

Dananch folgen noch Hinweise zu Steuersatz und Zahlungsmodalitäten sowie zum Formular.

Soweit der Text.
Das Datum 21.1. ist schon mal falsch. Der Zweitwohnsitz war ab 21.11. gemeldet. Da war er noch 16.
Wie gesagt lebt mein Sohn bei mir als "Kind", zahlt keine Miete und kann natürlich auch nicht über die (meine) Wohnung verfügen.

Das muss ich der Stadt nur noch plausibel machen.

Zweitwohnungsteuer in Homburg Saar

Alfred @, Mittwoch, 11.12.2013 (vor 4047 Tagen) @ Brandy

Das muss ich der Stadt nur noch plausibel machen.

Das könnte sogar recht einfach sein, denn das Schreiben der Stadt ist korrekter als zu erwarten war (den Fehler mit dem Datum mal ausgenommen – aber der ist nicht wichtig).

Den Vordruck sollte der Sohn nicht ausfüllen, sondern mit einem Begleitschreiben an die Stadt zurück senden. Text in etwa:

Sehr geehrte(r) Frau/Herr XXX,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom TT.M.JJJJ möchte ich Sie drauf hinweisen, dass ich in Homburg nicht mit Nebenwohnsitz gemeldet sondern mit Nebenwohnung registriert war.
Zum Sachverhalt teile ich Ihnen mit, dass es sich bei meiner Nebenwohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter handelte und ich diese Nebenwohnung nicht innehatte. Außerdem habe ich erst am TT.02.2012 mein 18. Lebensjahr vollendet, was Ihnen ja bekannt sein dürfte. Ich hatte also zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Homburg
Ihr Vordruck ist leider nicht dazu geeignet, diesen Sachverhalt zutreffend und wahrheitsgemäß dazulegen. Ich reiche Ihnen daher die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer zu meiner Entlastung unausgefüllt zurück.
Mit freundlichen Grüßen
....“

Geht auch ruppiger, den 1. Satz kann man auch weglassen. Dient nur dazu, der Stadt aufzuzeigen, dass sie per Gesetz definierte Begriffe nicht nach Belieben umwidmen kann.

Eigentlich sollte das so reichen. Es ist aber möglich, dass die Stadt noch mal nachhakt und „Nachweise“ sehen will, dann hier - oder per Mail - wieder melden.