Zwei Jugendzimmer bei getrennt lebenden Eltern

Mr Lalala, Samstag, 14.12.2013 (vor 4243 Tagen)

Wenn die Eltern getrennt leben und man hat als Schüler jeweils ein Jugendzimmer bei der Mutter in XY und eines beim Vater in Z - kann da Zweitwohnungssteuer verlangt werden? Hauptwohnungsadresse ist in XY, dort wird die schulische Ausbildung absolviert. Sowohl XY als auch Z sind Städte mit Zweitwohnungssteuer. Ich möchte einfach gern bei beiden Elternteilen gemeldet sein.

Zwei Jugendzimmer bei getrennt lebenden Eltern

Alfred @, Samstag, 14.12.2013 (vor 4243 Tagen) @ Mr Lalala

XY mit Hauptwohnung und Z mit Nebenwohnung klingt melderechtlich richtig. Zweitwohnungsteuer darf nicht verlangt werden, da Du nicht Inhaber der Wohnungen bist. Von Stadt zu Stadt könnte das allerdings anders gesehen werden und der Amtsschimmel wiehert zwar laut aber vergeblich, wenn Du Dich nicht darauf einlässt.
Bei Bedarf hier wieder fragen, dann aber bitte die Stadt Z benennen.

Zwei Jugendzimmer bei getrennt lebenden Eltern

Mr Lalala, Samstag, 14.12.2013 (vor 4243 Tagen) @ Alfred

Schon mal Danke für die Antwort:-)
Z= Kassel