Auskunft über Meldeverhältnisse

mumpitz @, Freitag, 20.12.2013 (vor 4039 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich bewohne seit ca. 6 Monaten im Studentenwohnheim einer mittelgroßen Stadt. Nach dem Umzug habe ich mich nicht umgemeldet, sondern bin immer noch im im elterlichen Haus (ca. 15 KM entfernt) gemeldet.

Überraschend habe ich heute ein Schreiben vom Bürgerbüro meines Studienortes erhalten, bei dem um Auskunft über die Meldeverhältnisse gebeten wird.

Der Studienort erhebt Zweitwohnsitzsteuer.

Da ich die Studienwohnung eigentlich nur zum lernen nutze und mich die überwiegende Zeit am alten Wohnort aufhalte, frage ich mich: Wie verhalte ich mich am besten? Zweitwohnsitz am Studienort anmelden? Welche Strafe droht?

Auskunft über Meldeverhältnisse

Alfred @, Freitag, 20.12.2013 (vor 4039 Tagen) @ mumpitz

Also bei der Entfernung ist es wirklich plausibel, dass Du das Zimmer im Wohnheim nicht zum Wohnen und Schlafen nutzt. Wenn Du das Zimmer nur zum Arbeiten nutzt – was auch plausibel zu erklären sein dürfte – wäre das ein Arbeitszimmer und Du bist melderechtlich gesehen nicht „umgezogen“. Ob Du deswegen evtl. in Konflikt mit den Benutzungs-/Vergabebestimmungen für das Wohnheim gerätst, weiß ich nicht.
Die Stadt wird das so schlucken müssen – da ist schon die Frage, ob sie das überhaupt was angeht. Aber man muss es ja nicht übertreiben. Wenn die Stadt wirklich nur „um Auskunft über die Meldeverhältnisse gebeten“ hat, sollte folgende Antwort eigentlich genügen:
„... derzeit bin ich melderechtlich mit alleiniger Wohnung in STRASSE, PLZ ORT registriert und habe keine weitere Wohnung im melderechtlichen Sinn.“
Der Name der Stadt wäre trotzdem interessant, um zu wissen, was in der ZSWSt-Satzung und im Meldegesetz des Landes steht.