Auskunft über Meldeverhältnisse
Also bei der Entfernung ist es wirklich plausibel, dass Du das Zimmer im Wohnheim nicht zum Wohnen und Schlafen nutzt. Wenn Du das Zimmer nur zum Arbeiten nutzt – was auch plausibel zu erklären sein dürfte – wäre das ein Arbeitszimmer und Du bist melderechtlich gesehen nicht „umgezogen“. Ob Du deswegen evtl. in Konflikt mit den Benutzungs-/Vergabebestimmungen für das Wohnheim gerätst, weiß ich nicht.
Die Stadt wird das so schlucken müssen – da ist schon die Frage, ob sie das überhaupt was angeht. Aber man muss es ja nicht übertreiben. Wenn die Stadt wirklich nur „um Auskunft über die Meldeverhältnisse gebeten“ hat, sollte folgende Antwort eigentlich genügen:
„... derzeit bin ich melderechtlich mit alleiniger Wohnung in STRASSE, PLZ ORT registriert und habe keine weitere Wohnung im melderechtlichen Sinn.“
Der Name der Stadt wäre trotzdem interessant, um zu wissen, was in der ZSWSt-Satzung und im Meldegesetz des Landes steht.
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- Auskunft über Meldeverhältnisse -
mumpitz,
20.12.2013
- Auskunft über Meldeverhältnisse - Alfred, 20.12.2013