Hilfe: Hannover will nach 6 1/2 Jahren ZWS
Weder Mühe noch Beratung, nur ein Meinungs- und Informationsaustausch.
Beim weiteren Vorgehen Vorsicht walten lassen, denn Einkommensteuerrecht, Zweitwohnungsteuerrecht und Melderecht gehen von unterschiedlichen Begriffen und Tatbeständen aus.
Die Frage nach dem Mietvertrag ist von Bedeutung, denn wenn Du nicht Mitmieterin der Wohnung warst, trägt das die Argumentation, dass Dir in der Wohnung Deines jetzigen Ehemanns – zumindest bis zur Heirat - nur eine „jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit“ geboten wurde. Du bist deswegen nicht als Inhaberin der Wohnung anzusehen und deswegen nicht steuerpflichtig.
Bei weiterem Informationsbedarf ggf. über Mail. Hannover muss ja nicht alles mitlesen können.
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Dintauriel,
19.12.2013
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Alfred,
19.12.2013
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Dintauriel,
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Alfred,
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Dintauriel,
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Alfred,
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