Vergessene Ummeldung der Hauptwohnung / Zweitwohnsitzsteuer

Just2013, Samstag, 04.01.2014 (vor 4023 Tagen)

Hallo,

ich habe ein sehr dringendes Anliegen und würde mich seeeeeeeeeeehr freuen, wenn mir jemand Auskunft geben kann.

Ich wohne seit 2 1/2 Jahren mit meinem Freund in einer Mietwohnung. In der Stadt besteht Zweitwohnsitzsteuer, was ich erst seit Kurzem weiß :(
Wir sind beide nicht umgemeldet und noch an unseren Heimatorten gemeldet, sozusagen bei unseren Eltern (nicht in anderen Wohnungen).
(Ich bin Studentin und meine Eltern waren der Meinung, dass kein Kindergeld mehr gezahlt werden würde, wenn ich nicht zu Hause gemeldet bin).

Wir wollen uns nun aber ummelden, da ich ein unfassbar schlechtes Gewissen habe, seitdem ich weiß, dass ich mich hätte ummelden müssen.
Bei der Wohnung handelt es sich vom Prinzip her meiner Meinung nach um eine Hauptwohnung, da wir hier hauptsächlich leben.

Die Frage ist nun: Droht uns "nur" das Bussgeld von ca. 500 Euro, oder auch eine Nachzahlung von 2 1/2 Jahren Zweitwohnsitzsteuer? Ich habe gerade mein Studium beendet, habe Bafög-Schulden und für mich wäre das natürlich der finanzielle Super-GAU. Hätte ich davon gewusst, hätte ich mich natürlich umgemeldet, da man inzwischen ja auch Kindergeld erhält, wenn man nicht bei den Eltern lebt :/ (wusste ich leider auch nicht).

Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, daher würde ich einfach nur gerne wissen was finanziell auf mich zukommt.

Vielen Dank schon mal!

Vergessene Ummeldung der Hauptwohnung / Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Samstag, 04.01.2014 (vor 4023 Tagen) @ Just2013

Ein paar Fragen vorweg, um konkret antworten zu. Können:
In welchem Bundesland befindet sich die Wohnung?
Ist die Wohnung als Nebenwohnung oder überhaupt nicht registriert?
Soll die Wohnung wirklich Hauptwohnung werden? In diesem Fall wären die elterlichen Wohnungen jeweils die Nebenwohnungen.
Oder soll die Wohnung "alleinige" Wohnung werden? In diesem Fall würden die elterlichen Wohnungen abgemeldet.
von wann ist der Mietvertrag?
Seid ihr beide als Mieter eingetragen?

Vergessene Ummeldung der Hauptwohnung / Zweitwohnungsteuer

Just2013, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4023 Tagen) @ Alfred

Hoffe ich beantworte alles.
Die Wohnung ist in Hamburg. Wir stehen beide im Mietvertrag.
Der Mietvertrag ist von August 2011.
Die Wohnung soll für beide Hauptwohnung werden, zu Hause ggf. Nebenwohnsitz, da keine Steuern.
Wenn wir komplett nach HH wechseln ist dies aber für uns beide auch ok.
Achja und wir haben die Wohnung gar nicht angemeldet, also auch nicht als Nebenwohnung, dann hätten wir die Steuern ja bereits bezahlt.
GEZ zahle ich hingegen für die Wohnung. Wie gesagt ich war mir der ganzen Sache nicht bewusst.

Vielen Dank :)

Vergessene Anmeldung der Wohnung / Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4022 Tagen) @ Just2013

Dann geht es also „nur“ um das Nachholen einer unterbliebenen melderechtlichen Registrierung.

Am einfachsten wäre es natürlich, zum Bürgeramt zu gehen und sich dort mit tagesaktuellem Datum registrieren zu lassen (mit einziger Wohnung oder mit Hauptwohnung). Haken dabei ist nur, dass dabei der „Tag des Einzugs“ angegeben werden muss (ggf. durch Mietvertrag bzw. Bestätigung des Wohnungsgebers nachzuweisen), und der liegt nun mal in der Vergangenheit. Die Überschreitung der Anmeldungsfrist ist eine Ordnungswidrigkeit und da droht nun mal ein Bußgeld (bei mehr als 12 Monate 100 bis 500 €). Ob das Amt überhaupt und falls ja in welcher Höhe zuschlägt, ist nicht vorhersehbar. Vermeiden ließe sich das nur durch falsche Angaben, die zudem der Vermieter bestätigen muss – ob der da mitspielt? Die volle Höhe dürfte eigentlich nur fällig werden, wenn die Anmeldung erst dann erfolgt, nachdem das Einwohnermeldeamt draufgekommen ist.

Zweitwohnungsteuer dürfte nicht anfallen, wenn ihr angebt, dass es sich nur um die vergessene/übersehene Anmeldung einer überwiegend (oder ausschließlich) genutzten Wohnung handelt.

Vmtl. wird eine rückwirkende Registrierung nicht möglichsein/vom Amt nicht durchgeführt werden. Das ist so lange unschädlich, so lange das Amt nicht auf die Idee kommt, euch für den Zeitraum zwischen Einzug und Anmeldung mit Nebenwohnung registrieren zu wollen. Dagegen auf jeden Fall wehren.

Am Rande: Vmtl. entspricht es den melderechtlichen Verhältnissen, wenn ihr euch mit alleiniger Wohnung registrieren lasst. Für eine Nebenwohnung bei den Eltern gibt es keine Notwendigkeit.

Vergessene Anmeldung der Wohnung / Zweitwohnungsteuer

Just2013, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4022 Tagen) @ Alfred

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Nun bin ich etwas beruhigter, von dem Bussgeld bin ich ja eh schon ausgegangen.

Eine kleine Frage hätte ich noch. Ist es möglich, wenn einer von uns mit dem anderen einen Untermietvertrag macht, auch wenn man im Mietvertrag steht? Es könnte ja sein, dass einer erst jetzt dazu zieht. Oder wird dann auch wieder die Bestätigung unseres Vermieters benötigt?

Vergessene Anmeldung der Wohnung / Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Sonntag, 05.01.2014 (vor 4022 Tagen) @ Just2013

Als Möglichkeit der Schadensbegrenzung eine kleine Notlüge also. Soll ja erlaubt sein.:-(

Du stellst Dir das also so vor:

Getrennte Anmeldung – erst A, dann B . Vorher fragt A bei der Meldebehörde mal scheinheilig nach, welche Unterlagen er für die Anmeldung benötigt. Wird eine Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Mietvertrag verlangt, wäre eine Bestätigung des Vermieters vorteilhafter als der Mietvertrag. Optimal wäre natürlich, wenn der Vermieter mit dem aktuellen Tagesdatum nur (ohne Datumsangabe im Text) bestätigt, dass A in die Wohnung XXX eingezogen sei. Dann dürfte es überhaupt keine Probleme geben.

Sobald A registriert ist, meldet B sich an. Sein Wohnungsgeber wäre dann A, der den Einzug bestätigen kann. Ein Mietvertrag wäre für B nicht nötig.

Abgesehen davon, wäre es unschädlich, wenn A und B im Mietvertrag stehen. B müsste dann nur plausibel machen können, dass er deswegen im Mietvertrag steht, weil bei Anmietung der Wohnung schon seine Absicht bestand, später in die Wohnung einzuziehen.