Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Wido, Sonntag, 26.01.2014 (vor 4001 Tagen)

Meine vormalige Kölner Hauptwohnung habe ich 2006 als Nebenwohnung umgemeldet, da ich mich beruflich fast nur noch in den Neuen Bundesländern aufhielt. Da sie universitätsnah liegt habe ich sie, mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters, immer an Studenten untervermietet.
Die Wohnung hat ca. 60 qm und verfügt über ein ca. 20 qm großes Wohnzimmer, eine ca. 14 qm große Wohnküche als Arbeitszimmer mit einer ca.2,5 qm großen Kochnische und ein ca. 10 qm kleines Schlafzimmer, welches ich zum Eigenbedarf nicht vermietete.
Nun wurde mir Ende 2013 eine Zweitwohnungssteuererklärung zugesandt. Hier erteilte ich wahrheitsgemäß Auskunft, dass ich nur die 10 qm selbst nutze, sowie anteilig Flur, Bad und Kochnische, was grob gerechnet einem Anteil von max. 20 qm entspricht. Im Zweitwohnungssteuerbescheid ging das Finanzamt überhaupt nicht auf die Untervermietung ein und verlangte für die Jahre 2006 - 2013 durchgängig die volle Zweitwohnungssteuer.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt.
Leider finde ich im Netz keinen direkt vergleichbaren Fall, bzw. eine entsprechende Rechtsprechung.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und kann mir hierbei helfen?

Danke!

Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Alfred @, Sonntag, 26.01.2014 (vor 4001 Tagen) @ Wido

Es gibt ein - manchem möglicherweise recht willkürlich erscheinendes - Urteil des VG Köln mit vergleichbarem Sachverhalt.
VG Köln Urteil vom 20.02.2008 - 21 K 452/07.
Dazu, ob das VG heute noch so entscheiden würde, kann ich nichts sagen. Lässt sich nur durch eine Klage herausfinden.
Von wann ist der Steuerbescheid?

Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Wido, Montag, 27.01.2014 (vor 4000 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank, für die schnelle Antwort.

Der Zweitwohnungssteuerbescheid erging Ende Dezember 2013. Ich habe vorsorglich fristverlängernd Klage hiergegen eingereicht.

Das zitierte Urteil klingt ja nicht sehr erfreulich. Auch wird in dem Urteil, die in anderen Bundesländern schon praktizierte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ignoriert.

Da erscheint es wirklich fraglich, ob ich den Klageweg weiter beschreiten soll. Dies insbesondere auch deshalb, weil ich die die entsprechenden Untermietverträge seit 2006 nicht mehr alle auffinden kann. Schließlich konnte ich ja nicht wissen, dass ich diese nochmals benötige.
Einen versierten Anwalt kann ich mir, wegen voran gegangener Firmeninsolvenz, auch nicht leisten, so dass ich die Klage selbst erstellen müsste.
Alles in allem eine ziemlich vertrackte Situation.....

Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Alfred @, Mittwoch, 29.01.2014 (vor 3998 Tagen) @ Wido

Ob das VG heute auch noch so entscheiden würde, wenn man die Innehabung durch den Untermieter nachweist, ist fraglich. Ob die Klage Erfolg haben kann, kommt auf die (noch vorhandenen) Untermietverträge an.

Klsge beim VG ist nicht unbedingt das Problem. Aber die Stadt trägt natürlich nicht das geringste finanzielle Risiko, wenn sie bei einer Niederlage in die Berufung geht.

Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung

Wido, Mittwoch, 29.01.2014 (vor 3998 Tagen) @ Alfred

Danke, für die Antwort,

Ich werde, trotz aller Bedenken, den Klageweg beschreiten.