Zweitwohnungssteuer bei Untervermietung
Meine vormalige Kölner Hauptwohnung habe ich 2006 als Nebenwohnung umgemeldet, da ich mich beruflich fast nur noch in den Neuen Bundesländern aufhielt. Da sie universitätsnah liegt habe ich sie, mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters, immer an Studenten untervermietet.
Die Wohnung hat ca. 60 qm und verfügt über ein ca. 20 qm großes Wohnzimmer, eine ca. 14 qm große Wohnküche als Arbeitszimmer mit einer ca.2,5 qm großen Kochnische und ein ca. 10 qm kleines Schlafzimmer, welches ich zum Eigenbedarf nicht vermietete.
Nun wurde mir Ende 2013 eine Zweitwohnungssteuererklärung zugesandt. Hier erteilte ich wahrheitsgemäß Auskunft, dass ich nur die 10 qm selbst nutze, sowie anteilig Flur, Bad und Kochnische, was grob gerechnet einem Anteil von max. 20 qm entspricht. Im Zweitwohnungssteuerbescheid ging das Finanzamt überhaupt nicht auf die Untervermietung ein und verlangte für die Jahre 2006 - 2013 durchgängig die volle Zweitwohnungssteuer.
Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt.
Leider finde ich im Netz keinen direkt vergleichbaren Fall, bzw. eine entsprechende Rechtsprechung.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall und kann mir hierbei helfen?
Danke!