Zweitwohnsitz rückwirkend in Hauptwohnsitz ändern (Dresden)?

Winfer, Mittwoch, 29.01.2014 (vor 3712 Tagen)

Hallo Leute,

vorweg mal die grundlegenden Daten:

- Ich habe im WS2010 (10.2010) in DD angefangen zu studieren und habe ein Wohnheimzimmer bezogen
- Der Mietvertrag lief bis zum 31.09.2013 (danach bin ich in eine eigene Wohnung gezogen (als Hauptwohnsitz gemeldet)
- Ich habe mich zunächst (ja, sehr dumm) nicht von meinem Heimatort umgemeldet und daher im letzten Jahr Post bekommen und bin letztlich beim Meldeamt vorstellig geworden -> Wohnheimzimmer wurde für die Zeit 10.2010-09.2013 rückwirkend als Nebenwohnung gemeldet

Ich könnt Euch denken, wie die Geschichte endet. Ich durfte zunächst 100€ Bußgeld zahlen und dachte damit wäre die Sache erledigt - war sie nicht. Heute habe ich Post bekommen und soll Auskunft zur möglichen Zweitwohnsitzsteuer machen. Das Ding ist, dass ich damals unachtsam war und eig. das Wohnheimzimmer rückwirkend als Hauptwohnsitz hätte melden müssen, was es de facto auch war.

Meine Frage nun: Wie beurteilt ihr die Chancen, dass das Wohnheimzimmer nachträglich als Hauptwohnsitz akzeptiert wird? Es wurde wie gesagt überhaupt erst im November letzten Jahres erfasst bzw. als Nebenwohnung eingetragen.

Ich würde gerne einer Nachzahlung, die dann vermutlich für drei jahre auf mich zu käme, aus dem Weg gehen. Wären wohl 600€, die ich freilich nicht aus dem Ärmel schütteln kann. :-|


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