Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

bob2307, Dienstag, 04.02.2014 (vor 3992 Tagen)

Sehr geehrtes Forum!

Ich bin mir bewußt, daß meine Situation, die ich im folgenden beschreibe, für viele Forumsteilnehmer wahrscheinlich klar und eindeutig sein wird, mir ist alles aber noch recht neu.

Deshalb danke ich sehr im voraus für eine Beurteilung und gff. sogar einen Rat ob und wie ich handeln sollte!

Seit 2008 lebe und arbeite ich in Belgien und habe dort meinen Wohnsitz. Bin ab diesem Zeitpunkt öfters zu Besuch in meiner Heimatstadt Köln bei meinen Eltern gewesen und habe bei diesen Gelegenheiten in einer sonst ungenutzten Eigentumswohnung meiner Mutter übernachtet. Meine Mutter ist im April 2011 gestorben und ich bin Erbe ihrer Eigentumswohnung. Das Erbfolgeprotokoll wurde im Januar 2012 eröffnet.
Die Wohnung ist nach wie vor ungenutzt, sie dient mir lediglich zu Kurzaufenthalten, wenn ich berufstätig in Köln bin oder alte Freunde besuche. Ich bin ledig.
Ist meine Wohnung als Zweitwohnsitz zu betrachten?

Wenn ja:
Ich habe vor eine Grundbuchsänderung zu machen, in der mein Name an die Stelle meiner Mutter rückt.
Wird sich die Stadt Köln dann automatisch an mich wegen eines Zweitwohnungsbestands wenden? Oder muß ich als erstes zum Meldeamt?
Habe ich mit rückwirkenden Forderungen zu rechnen? Gar mit Bußgeldern? Wie sieht es mit Verjährung aus?

Der Aspekt der Zweitwohnsitzsteuer ist mir wie gesagt neu. Und natürlich auch unangenehm, da ich Geringverdiener bin (max.1400 Euro /Monat; kann das eine Rolle spielen?)

Vielen Dank füe Eure Auskunft!

Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

Rebell @, Mittwoch, 05.02.2014 (vor 3991 Tagen) @ bob2307

Ich habe vor eine Grundbuchsänderung zu machen, in der mein Name an die Stelle meiner Mutter rückt.
es stellt sich die Frage - weshalb Grundbuchänderung ? das Grundbuchamt wird u.U. selbst auf Dich zukommen -

Wird sich die Stadt Köln dann automatisch an mich wegen eines Zweitwohnungsbestands wenden? Oder muß ich als erstes zum Meldeamt?

ich würde keine schlafenden Hunde wecken!

Mach Dir mal Gedanken ob Du die Wohnung seit dem Tod der Mutter beabsichtigt warst diese zu verkaufen. Da Du angibst die Wohnung ist nicht bewohnt und niemals beteuerst Du würdest gelegentlich nächtigen, sondern statt dessen nur zur Wohnungspflege und nach dem Rechten sehen, könntest ohne Zweitwohnungssteuer davon kommen. Solltest allerdings Beweise sammeln, dass Verkaufsabsichten bestanden- kleinstes Inserat vorlegen - bei Aufforderung.
Makler beauftragen - Verkaufspreis so hoch ansetzen, dass kein Käufer sich interessiert, denn Bemühungen bleiben Bemühungen! Nicht jede Bemühung ist erfolgreich!

Habe ich mit rückwirkenden Forderungen zu rechnen?
Wenn Du Fehler machst in dem Du ehrliche Angaben tätigst ist die Stadt schnell dabei bis zu 5 Jahre rückwirkend zu fordern, bzw. bis z. Tod der Mutter

Gar mit Bußgeldern? weshalb eigentlich ?

Wie sieht es mit Verjährung aus?
In Oberstdorf ist eine 5 Mio € teure Villa - nicht bewohnt- steht zum Verkauf und kann deshalb nicht besteuert werden!

Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

Himbim13 @, Donnerstag, 06.02.2014 (vor 3990 Tagen) @ bob2307

Sie wenden sich an das Forum mit der Bitte um Hilfe. Sie bräuchten diese Hilfe nicht, wenn es diese Steuer gar nicht geben würde. Wann reift eigentlich der Gedanke bei den Betroffenen, dass die Abschaffung dieser Steuer nur gemeinsam durch die Ächtung der Politiker und deren Partei zum Erfolg führt, die für eine derartige Steuer sind. Es sind in diesem Jahr Wahlen, wer hindert Sie das zu tun, was Sie wollen? Oder wollen Sie diese Steuer? Vielleicht lesen Sie einmal die Beiträge von Bürgern die sich für die Abschaffung dieser Steuer einsetzen und wie sich andere Bürger wehren die von einer ähnlichen kommunalen Abgabe bedroht sind.

Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

Alfred @, Donnerstag, 06.02.2014 (vor 3990 Tagen) @ bob2307

Das Thema ist m.E. zu umfangreich, um es hier zu in allen Nuancen zu diskutieren.
Klingt erst Mal so, als ob melderechtlich eine Registrierung erforderlich ist. Mit alleiniger Wohnung, da nur inländische Wohnungen zählen.
Grundbuchänderung führt erst Mal dazu, dass der Grundsteuerbescheid an Dich. Ob die Stadt dann auf die Idee kommt, wegen ZWSt zu ermitteln, lässt sich nicht abschätzen.
Welche Anschrift steht eigentlich in Deinem Personalausweis.

Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

bob2307, Montag, 10.02.2014 (vor 3986 Tagen) @ Alfred

Ich danke sehr für die Rückmeldungen!

Alfred, ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit (belgisch/deutsch) und zwei Personalausweise. Auf dem belgischen ist meine belgische Adresse registriert. Auf dem Deutschen ist immer noch die Kölner Adresse, obwohl ich noch die Abmeldung von 2009 gefunden habe (??) Er läuft dieses Jahr aus und ich werde ihn erneuern müssen.

Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln

Alfred @, Dienstag, 11.02.2014 (vor 3985 Tagen) @ bob2307

Bei Vorlage des deutschen Personalausweises wäre das dann ein Zuzug aus dem Ausland mit der Wohnung in Köln als „alleiniger Wohnung im Inland“. Bei der Konstellation dürfte in Köln keine ZWSt fällig werden.

Tag des Einzugs? Ggf. tagesaktuell angeben.