Wohnsitz Ausland/ Wohnungseigentümer in Köln
Sehr geehrtes Forum!
Ich bin mir bewußt, daß meine Situation, die ich im folgenden beschreibe, für viele Forumsteilnehmer wahrscheinlich klar und eindeutig sein wird, mir ist alles aber noch recht neu.
Deshalb danke ich sehr im voraus für eine Beurteilung und gff. sogar einen Rat ob und wie ich handeln sollte!
Seit 2008 lebe und arbeite ich in Belgien und habe dort meinen Wohnsitz. Bin ab diesem Zeitpunkt öfters zu Besuch in meiner Heimatstadt Köln bei meinen Eltern gewesen und habe bei diesen Gelegenheiten in einer sonst ungenutzten Eigentumswohnung meiner Mutter übernachtet. Meine Mutter ist im April 2011 gestorben und ich bin Erbe ihrer Eigentumswohnung. Das Erbfolgeprotokoll wurde im Januar 2012 eröffnet.
Die Wohnung ist nach wie vor ungenutzt, sie dient mir lediglich zu Kurzaufenthalten, wenn ich berufstätig in Köln bin oder alte Freunde besuche. Ich bin ledig.
Ist meine Wohnung als Zweitwohnsitz zu betrachten?
Wenn ja:
Ich habe vor eine Grundbuchsänderung zu machen, in der mein Name an die Stelle meiner Mutter rückt.
Wird sich die Stadt Köln dann automatisch an mich wegen eines Zweitwohnungsbestands wenden? Oder muß ich als erstes zum Meldeamt?
Habe ich mit rückwirkenden Forderungen zu rechnen? Gar mit Bußgeldern? Wie sieht es mit Verjährung aus?
Der Aspekt der Zweitwohnsitzsteuer ist mir wie gesagt neu. Und natürlich auch unangenehm, da ich Geringverdiener bin (max.1400 Euro /Monat; kann das eine Rolle spielen?)
Vielen Dank füe Eure Auskunft!