Neue Zweitwohnsitzsteuer im Wohnort meiner Eltern

ckullmann, Dienstag, 18.02.2014 (vor 3978 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Eltern haben vergangene Woche ein an mich gerichtetes Schreiben erhalten. In diesem steht, dass seit 01.01.2014 die Zweitwohnsitzsteuer in dem wunderbaren Ort gelte und ich, da ich diesen als Zweitwohnsitz gemeldet habe, diese jetzt zu entrichten habe.

Der Haken dabei:
Ich habe NIE bei einer An-/Um-/Abmeldung gesagt, dass ich dort mit Zweitwohnunsitz gemeldet bleiben möchte.
Ich bin bereits im Jahr 2000 von dort weggezogen und wollte mich dabei abmelden.
Ich wurde zurechtgewiesen, dass man sich nicht so einfach abmelden könne, sondern dass das bei der Anmeldung am neuen Ort von dem dortigen Meldeamt getätigt würde.
Ich habe mich dann in Dortmund gemeldet und auf die Frage, ob das Haupt- oder Nebenwohnsitz sein solle verwirrt geguckt und gesagt, dass ich jetzt in Dortmund wohnen wolle ohne wenn und aber.

Auf der Meldebestätigung von damals gibt es dann auch gar keine Unterscheidung zwischen alleinigem Wohnort und Hauptwohnort. Dort steht nur Hauptwohnort oder Nebenwohnort.

Da ich mittlerweile schon mehrfach umgezogen bin und jeweils immer als Hauptwohnsitz angemeldet habe, bin ich jetzt etwas verwirrt, wie ich das Rätsel auflösen kann und vor allem nicht diese bekloppte Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, wenn, aus meiner Sicht, nur die Unterlagen des Wohnorts meiner Eltern fehlerhaft sind.

Nach meinem Verständnis, und da bin ich vermutlich etwas naiv, sollte die Stadt eine Abmeldung rückwirkend zum Tag meiner Anmeldung in Dortmund eintragen und nichts anderes.

Kann mir jemand sagen, in welche Richtung ich dabei am besten gehe? Der erste Schritt, ein klärendes Gespräch mit den sogenannten oder auch Beamten der Stadt, hat keine Kulanzlösung auf dem kleinen Dienstweg gebracht oder sowas wie hilfsbereite Einsicht gebracht.

Vielen Dank im voraus für unterstützende oder aufmunternde Antworten
Beste Grüße
Christian

Neue Zweitwohnungsteuer im Wohnort meiner Eltern

Alfred @, Dienstag, 18.02.2014 (vor 3978 Tagen) @ ckullmann

Hilfreich für eine etwas konkretere Antwort wäre der Name der Kommune, die jetzt die ZWSt von Dir haben will.

Ganz allgemein:
Da es sich bei dieser Nebenwohnung wohl um die Wohnung Deiner Eltern handelt und Du hinsichtlich dieser Wohnung nicht als Inhaber anzusehen bist, dürfte keine ZWSt anfallen.

Hinsichtlich der melderechtlichen Registrierung:
Wer da wann, wo und wie einen Fehler gemacht hat, ist eine müßige Streitfrage. Du solltest diese Registrierung ohne weitere Bemühungen – d.h. mit dem aktuellen Datum - auf Vordermann bringen.

Neue Zweitwohnungsteuer im Wohnort meiner Eltern

ckullmann, Dienstag, 18.02.2014 (vor 3978 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Kommune, um die es geht, ist Wülfrath in NRW.

Mir persönlich wäre das auch schnurzpiepe, ob da jetzt die Dame in Dortmund einen Fehler gemacht hat, das Modem gestreikt hat oder die Info in Wülfrath dann in die falsche Akte gewandert ist.

Da Wülfrath bei mir nicht ganz ums Eck ist, ist mein Vater heute ins Bürgerbüro gegangen (die haben halt noch Öffnungszeiten von 12 bis halb eins, zumindest gefühlt) und hat dort dann auf die Erklärungsversuche nur ein Abmeldeformular erhalten.

Meinst Du also, ich solle das zum heutigen Datum ausfüllen anstatt zum 11.09.2000, als ich mich in Dortmund umgemeldet habe?

Ich habe eben auch die Befürchtung, dass die Städte bzw. deren Mitarbeiter nur weiter verwirrt sind, wenn ich zu allzu ausschweifenden Erklärungen ansetze.

Was die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer angeht, erlaubt sich die Stadt Wülfrath dabei den allgemeinen Mietspiegel anzusetzen, um auch die ganzen fahnenflüchtigen Studenten zu erwischen.

Tut mir leid, falls ich evtl. etwas emotional wirken sollte. Ich bin gerade ziemlich sauer auf diese Behörde.

Neue Zweitwohnungsteuer im Wohnort meiner Eltern

Alfred @, Dienstag, 18.02.2014 (vor 3978 Tagen) @ ckullmann

Wülfrath also.

Die Satzung hat die üblichen Ecken und Kanten – um nicht Rechtswidrigkeiten zu sagen – wie die meisten Satzungen ihrer Art. Danach wäre das Nutzeneiner Nebenwohnung mit dem Innehaben einer Zweitwohnung gleichzusetzen. Das ist aber nicht zulässig, denn das Nutzen einer Nebenwohnung darf im Zweitwohnungsteuer"recht" nicht mit dem Innehaben gleichgesetzt werden.

Mit anderen Worten: Wenn Du bei Deinen Eltern mit Nebenwohnung registriert bist, weil Dir dort eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten wird, bist Du nicht Inhaber der Nebenwohnung und damit nicht steuerpflichtig. Das ist inzwischen sogar von der NRW-Verwaltungsgerichtsbarkeit anerkannt. Die melderechtliche Registrierung allein spielt für die Zweitwohnungsteuerpflicht überhaupt keine Rolle. Ob man das dem Sachbearbeiter der Stadtverwaltung so ohne Weiteres klarmachen kann, sei mal dahingestellt.

Leider kenne ich den Fragebogen („Erklärung zur ZWSt“?) nicht, den die Stadt Dir vermutlich zugeschickt hat. Diese kommunalen Fragebögen enthalten meist Fußfallen, die man tunlichst umgehen sollte. Bei Bedarf hier nachfragen.

Was die melderechtliche Seite angeht: Ich gehe nach Deiner Schilderung davon aus, dass Du schon lange bei Deinen Eltern ausgezogen bist und nur fälschlich mit Nebenwohnung registriert bist. Um Verwicklungen zu vermeiden, ist es wohl am einfachsten, die Nebenwohnung mit heutigem Datum abzumelden (womit Du erklärst, dass Du aus der Nebenwohnung ausgezogen bist). Wenn Du allerdings der Auffassung bist, dass Du Dich nicht nur besuchsweise bei Deinen Eltern aufhältst, kannst Du die Registrierung auch bestehen lassen – zweitwohnungsteuerpflichtig wirst Du damit nicht.

Neue Zweitwohnungsteuer im Wohnort meiner Eltern

ckullmann, Mittwoch, 19.02.2014 (vor 3977 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich denke, ich werde das so machen.

Beste Grüße
Christian