HH-SH

Toreen, Mittwoch, 19.02.2014 (vor 3977 Tagen)

Guten Morgen,

kann mir bitte jemand hierzu Auskunft geben?
folgender Sachverhalt:
aktueller Hauptwohnsitz in Hamburg, nun bauen wir ein Häuschen in Schleswig-Holstein und ziehen dorthin. Ich arbeite an 3-4 Tagen weiterhin in Hamburg. Unsere Tochter bleibt in unserer jetzigen Wohnung und ich werde hin und wieder dort übernachten. Mein Mann bleibt im Mietvertrag, wohnt aber nicht mehr dort, s. o. Müssen wir einen Zweitwohnsitz anmelden?
Vielen Dank im Voraus.
Toreen

HH-SH

Alfred @, Mittwoch, 19.02.2014 (vor 3977 Tagen) @ Toreen

Für Tochter und Mann eindeutig: Alleinige Wohnung in HH bzw. S-H.

Bei Dir selbst: „hin und wieder dort übernachten“ ist interpretierbar. Ich verstehe es mal so, dass Du ab und zu „besuchsweise“ in der Wohnung der Tochter übernachtest. Das ist dann nicht meldepflichtig, sodass Du ebenfalls mit alleiniger Wohnung in S-H zu registrieren wärst. Damit entstünde auch keine ZWSt-Pflicht.

Wer im Mietvertrag steht, ist im Melderecht unerheblich.

Ansonsten:
Der Begriff „Wohnsitz“ existiert im Melderecht nicht, auch wenn das BVerfG unter Missachtung der rechtlichen Lage anderer Auffassung ist.