HH-SH

Alfred @, Mittwoch, 19.02.2014 (vor 3977 Tagen) @ Toreen

Für Tochter und Mann eindeutig: Alleinige Wohnung in HH bzw. S-H.

Bei Dir selbst: „hin und wieder dort übernachten“ ist interpretierbar. Ich verstehe es mal so, dass Du ab und zu „besuchsweise“ in der Wohnung der Tochter übernachtest. Das ist dann nicht meldepflichtig, sodass Du ebenfalls mit alleiniger Wohnung in S-H zu registrieren wärst. Damit entstünde auch keine ZWSt-Pflicht.

Wer im Mietvertrag steht, ist im Melderecht unerheblich.

Ansonsten:
Der Begriff „Wohnsitz“ existiert im Melderecht nicht, auch wenn das BVerfG unter Missachtung der rechtlichen Lage anderer Auffassung ist.


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