Zweitwohnsitz für meinen Sohn

Mario 03, Montag, 24.02.2014 (vor 3972 Tagen)

Hallo,

unser Sohn 16jahre wird bei der Oma in Berlin wohnen, wir selbst haben unseren Wohnsitz im Land Brandenburg. Bei der Wohnungsbaugesellschaft sollen wir das mit einem formlosen Schreiben angeben, und beim Bügeramt werden wir ihn auch anmelden. Der Hauptwohnsitz soll weiter in Land Brandenburg bleiben. Wird auch eine Zweitwohnsitzsteuer fällig wenn er kein Geld verdient und noch keine 18 ist? Und muß ich das bei meiner Steuererklärung irgendwo angeben? Die Oma ist Rentnerin und macht glaube ich keine Steuererklärung, kann es sein das sie dann eine machen muß?

Vielen Dank
Mario

Nebenwohnung für meinen Sohn

Alfred @, Dienstag, 25.02.2014 (vor 3972 Tagen) @ Mario 03

Solange der Junior minderjährig ist, bleibt die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Berlin rechtskonform. Mit Erreichen der Volljährigkeit, wäre zu überprüfen.
Für die Zweitwohnungsteuer gilt: Er muss die Wohnung innehaben. Wenn Oma ihm aber nur eine “jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit“ bietet, ist er nicht Inhaber der Wohnung und somit nicht steuerpflichtig. Wie die Bürokratie der Stadt Berlin sich anstellt, ist nicht vorauszusagen, eine Erklärung zur ZWSt wird sie in einem Jahr wohl verlangen.
Für Omaändert sich nichts, da sie aus der Bieten einer Wohngelegenheit keine Einkünfte erzielt.

Nebenwohnung für meinen Sohn

Mario 03, Dienstag, 25.02.2014 (vor 3971 Tagen) @ Alfred

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Super das es sowas gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Mario