Nebenwohnung für meinen Sohn
Solange der Junior minderjährig ist, bleibt die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in Berlin rechtskonform. Mit Erreichen der Volljährigkeit, wäre zu überprüfen.
Für die Zweitwohnungsteuer gilt: Er muss die Wohnung innehaben. Wenn Oma ihm aber nur eine “jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit“ bietet, ist er nicht Inhaber der Wohnung und somit nicht steuerpflichtig. Wie die Bürokratie der Stadt Berlin sich anstellt, ist nicht vorauszusagen, eine Erklärung zur ZWSt wird sie in einem Jahr wohl verlangen.
Für Omaändert sich nichts, da sie aus der Bieten einer Wohngelegenheit keine Einkünfte erzielt.
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- Zweitwohnsitz für meinen Sohn -
Mario 03,
24.02.2014
- Nebenwohnung für meinen Sohn -
Alfred,
25.02.2014
- Nebenwohnung für meinen Sohn - Mario 03, 25.02.2014
- Nebenwohnung für meinen Sohn -
Alfred,
25.02.2014