Zweitwohnsteuer in Lübeck - Nachforderung

lubmannem, Freitag, 07.03.2014 (vor 3931 Tagen)

Hallo zusammen,

seit 1998 wohnte ich zunächst in Heidelberg und danach in Mannheim mit Erstwohnsitz, hatte meine elterliche Adresse als Zweitwohnsitz allerdings immer im jeweiligen Anmeldeformular belassen.

Meine Mutter beantragte vor kurzem eine kleine Restmülltonne, woraufhin ihr die Stadt Lübeck mitteilte, es seien noch 4 Personen auf meine heimatliche Adresse gemeldet (meine Mutter, mein Vater und mein Bruder, der seit 20 Jahren einen eigenen ersten Wohnsitz hat).

Nur bei einem Ein- bis Zweipersonenhaushalt wäre ein Austausch der Tonne möglich, hieß es weiter.

Darauf hin hat mein Bruder in seiner Erstwohnsitz-Gemeinde eine Löschung des zweiten Wohnsitzes erwirken wollen.

Dies ginge nicht, teilte man ihm mit, das müsse in der Kommune des Zweitwohnsitzes schriftlich geschehen.

Deren Mitarbeiterin wiederum sprach sogleich von Zweitwohnungssteuer...

Bei mir war die Abmeldung des Zweitwohnsitzes in meiner Erstwohnsitzgemeinde kein Problem.

Das Abmeldeformular (für den Zweitwohnsitz Lübeck) der Stadt Mannheim ausgefüllt und als zukünftige Wohnung die vorhandene in Mannheim angegeben.;-) :-D

Das Formular wird nach Lübeck weitergeleitet, sagte mir die Mitarbeiterin des Mannheimer Ordnungsamtes.

Inwieweit und für welchen Zeitraum kann die Stadt Lübeck Zweitwohnsteuer verlangen?

Wie sieht es mit der Festsetzungsverjährung aus?

Mein Bruder und ich haben nachweislich in den vergangenen 20 bzw. 16 Jahren nie in der elterlichen Wohnung gewohnt, dort gearbeitet oder studiert.

Ich danke für Eure Antworten


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