Neue Wohnung, aber weiterhin Mieter der bisherigen Wohnung

Alfred @, Dienstag, 18.03.2014 (vor 3950 Tagen) @ Katrin1977

Fußfalle beachten: Bei der Ummeldung wird die Frage – so oder ähnlich – auftauchen: „Wird die bisherige Wohnung beibehalten?“ Diese Frage bezieht sich auf das weitere tatsächliche Nutzen der Wohnung, was bei Dir ja nicht zutrifft. Mieter zu sein, begründet allein noch keine Meldepflicht nach dem Meldegesetz. Deswegen hier NEIN ankreuzen/-geben.
Wenn Du aus der alten Wohnung ausgezogen bist und Dich für die neue Wohnung mit alleiniger Wohnungen registrieren lässt, ist das melderechtlich korrekt. Dann werden vmtl. nicht mal dumme Fragen seitens der Stadtverwaltung kommen.

Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du der 2. Mieterin bei dem Innenvertrag ausdrücklich die "(rechtliche) Verfügungsbefugnis" überlassen und Eigennutzung ausschließen. Dann kann Dir auch formal niemand was anhaben und es besteht kein Zweitwohnungssteuerpflicht.


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