Bayern Landtagsbeschluß für Geringverdiener NEU

Rebell @, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3756 Tagen)

2024-1-I

Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Vom 11. März 2014
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird::Art. 3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 2 werden die Worte „25 000 €“ durch die Worte „29 000 €“ ersetzt.
b)
In Satz 3 werden die Worte „33 000 €“ durch die Worte „37 000 €“ ersetzt.
c)
In Satz 6 werden die Worte „25 000 € bzw. 33 000 €“ durch die
Worte „29 000 € bzw. 37 000 €“ ersetzt.

Das bedeutet der Freistaat hat erkannt, dass die bisherige Regelung zu viel Unfrieden geführt hat, es darf damit auch die Hoffnung verbunden werden künftig noch weitere Änderungen zu erreichen.
Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft! Somit sind die Hürden um € 4000 im Jahr erhöht- es ist erfreulich für jene die bisher an der 25000 er bzw. 33 000 Grenze gescheitert sind.

Es ist und bleibt die einzige bundesweite Regelung- alle übrigen Bundesländer sind nicht zu einer Änderung bereit. Bravo Seehofer, das Lob heute aben beim Nockerberg ???
Die Gründe sind vielschichtig - in erster Linie liegt das Übel bei den Kommunalverbänden, der Hessische Städte- und Gemeindbund ist nicht bereit mit Normalbürgern oder anderen Vereinigungen außer den Mitgliedskommunen eine Diskussion über Fehler im KFAG plus Einwohnveredelung eine Diskussion zu führen.
Im Klartext ist es bedauerlich - zum Trost kann man anführen die Mafia lässt auch nicht mit sich reden, wenn es um ..........Machenschaften geht!!


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