Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
Grinsekatze.2012, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3949 Tagen)
Hallo und erstmal toll, dass es die Seite gibt und ein Danke an die Betreiber.
Meine Frage:
Mein Partner und ich sind beide selbstständig und wohnen und arbeiten derzeit in Berlin (Mietwohnung). Das Büro IST in der Wohnung. Nun haben wir ein Haus 145 km entfernt von Berlin gekauft, das Hauptwohnsitz werden soll. Die gemietete Wohnung und beide Gewerbe sollen in Berlin bleiben, das Arbeitszimmer auf zwei Zimmer erweitert werden und ein Zimmer bleibt Schlafzimmer. Ist dafür die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes nötig, obwohl die Wohnung hauptsächlich Büro ist?
Die Aussagen unserer beider Steuerberater sind unterschiedlich, einer sagt nein, der andere ja!
Und wenn ja, wird die Zweitwohnsteuer dann nur anteilig für das eine Zimmer berechnet?
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Wohnung mit Büro -Hauptwohnung
Alfred , Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3949 Tagen) @ Grinsekatze.2012
Nicht ohne Grund: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um Fragen des Melderechts- und da entscheidet der vorwiegende Aufenthalt.
Wenn die Wohnung in Berlin weiterhin regelmäßig zum Wohnen und Schlafen (während der Arbeitswoche) genutzt wird, bleibt sie meldepflichtig und wäre – so klingt es erst Mal für mich – als Hauptwohnung zu registrieren. Damit ist die Frage der ZWSt erledigt, denn in Berlin muss eine Wohnung Nebenwohnung sein, um als ZW besteuert werden zu können.
Wohnung mit Büro -Hauptwohnung
Grinsekatze.2012, Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3949 Tagen) @ Alfred
Nicht ohne Grund: Es geht nicht um Wohnsitze sondern um Fragen des Melderechts- und da entscheidet der vorwiegende Aufenthalt.
Wenn die Wohnung in Berlin weiterhin regelmäßig zum Wohnen und Schlafen (während der Arbeitswoche) genutzt wird, bleibt sie meldepflichtig und wäre – so klingt es erst Mal für mich – als Hauptwohnung zu registrieren. Damit ist die Frage der ZWSt erledigt, denn in Berlin muss eine Wohnung Nebenwohnung sein, um als ZW besteuert werden zu können.
Danke für deine schnelle Antwort!
Dann müsste aber das Haus als Zweitwohnsitz gemeldet werden, verstehe ich das richtig?
Ein Berufspendler hat aber doch auch seinen Hauptwohnsitz bei Familie und seinen Zweitwohnsitz wo er arbeitet, auch wenn er unter der Woche in der Stadt seiner Arbeit ist und dort also mehr Zeit verbringt.
Man kann jedoch in unserem Fall auch nicht pauschal sagen, dass die Wohnung in Berlin regelmäßiger zum Wohnen und Arbeiten genutzt wird und regelmäßig unter der Woche, da wir ebenso viel aus dem Haus als auch bundesweit arbeiten können/werden.
Für die aktuelle Wohnung in Berlin gilt, dass dort das Gewerbe bestehen bleibt (wegen besserer Auftragslage, Erreichbarkeit von Kunden etc. - was ja hier Nebensache ist) und aus der aktuellen Wohnung, wo das Gewerbe ja bereits gemeldet ist, ein Büro + Schlafplatz eingerichet wird, da es sich doch nicht jeden Tag einrichten lässt 145 km Hin - und zurück zu fahren.
Was aus meiner Sicht auch plausibel ist ein Haus auf dem Land und ein Büro in der Stadt, aber was ist mit diesem einen Schlafraum, zählt der als Zweitwohnung?
Wohnung mit Büro -Hauptwohnung
Alfred , Mittwoch, 19.03.2014 (vor 3949 Tagen) @ Grinsekatze.2012
Was aus meiner Sicht auch plausibel ist ein Haus auf dem Land und ein Büro in der Stadt, aber was ist mit diesem einen Schlafraum, zählt der als Zweitwohnung?
Die Wohnung hat ja wohl nicht nur den Schlafraum sondern auch eine Küche, ein Bad/Dusche, WC und eine Diele und kann damit sehr wohl eine Zweitwohnung sein.
Wenn überhaupt, müsste die komplette Wohnung als Büro/Lagerraum genutzt werden. Dann wäre ein gelegentliches Übernachten melderechtlich nicht relevant, und es gäbe melderechtlich nur eine einzige Wohnung – das Haus auf dem Land. Zweitwohnungsteuerrechtlich gäbe es in Berlin somit keine Nebenwohnung und deswegen auch keine Zweitwohnung. Ob das bei euch so zutrifft, kann ich eben so wenig beurteilen wie die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen.
Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
Himbim13 , Donnerstag, 20.03.2014 (vor 3948 Tagen) @ Grinsekatze.2012
Wie unsinnig diese Steuer ist und kontraproduktiv hinsichtlich einer freien Berufsausübung zeigt sich doch wieder einmal bei dieser Sachlage.
Diese Steuer muss weg! Wie man es bewerkstelligen kann habe ich in meinen Beiträgen in diesem Forum wiederholt vorgetragen. Suchen Sie nicht nur Rat in diesem Forum, sondern treten Sie für die Abschaffung auch öffentlich ein!
Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
Himbim13 , Donnerstag, 20.03.2014 (vor 3948 Tagen) @ Grinsekatze.2012
Wie unsinnig diese Steuer ist und kontraproduktiv hinsichtlich einer freien Berufsausübung zeigt sich doch wieder einmal bei dieser Sachlage.
Diese Steuer muss weg! Wie man es bewerkstelligen kann habe ich in meinen Beiträgen in diesem Forum wiederholt vorgetragen. Suchen Sie nicht nur Rat in diesem Forum, sondern treten Sie für die Abschaffung auch öffentlich ein!
Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
René , Samstag, 26.04.2014 (vor 3911 Tagen) @ Grinsekatze.2012
Das Berliner Zweitwohnungsteuergesetz verweist auf das Berliner Meldegesetz:
[blockquote]Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt wird.[/blockquote]
Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
Alfred , Samstag, 26.04.2014 (vor 3911 Tagen) @ René
Auch wenn es im vorliegenden Fall bedeutungslos sein dürfte: Die mir vorliegende Fassung des BerlinerZWStG normiert die Wohnung wie folgt:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.
Büro mit Schlafraum - Zweitwohnsitz
René , Samstag, 26.04.2014 (vor 3911 Tagen) @ Alfred
Ok, hätte weiter lesen sollen.
Berliner Bauordnung definiert Wohnungen nicht, sondern nennt nur Kriterien, die erfüllt sein müssen. Nach §49 Abs. 3 BauO Bln käme die Dusche/Bandewanne, die i.d.R. Büroräume nicht haben.