Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

Johannes08, Mittwoch, 26.03.2014 (vor 3929 Tagen)

Hallo,
erstmal vorab: ich hab das dumm gemacht und moechte nur wissen wo ich die beste/ueberhaupt Chancen habe.

Situation:
1. Januar 2013 hab ich in Berlin angefangen zu arbeiten. Da mein Sohn aber in Leipzig wohnt und er jedes Wochenende+1 Tag bei mir ist, habe ich meine Wohnung in Leipzig behalten.
Wenn ich angefangen habe in Berlin hatte ich nur sehr wenig Zeit um ein Wohnung zu finden usw. Deswegen bin ich einverstanden gewesen in ein Zwecks-WG zu ziehen und bloß ein Papier zu unterschreiben wo drauf stand das ich dort jetzt wohne und XXX/Monat bezahle, in Bar. In mein letzter Umzug hab ich das Papier verloren.

Jetzt habe ich meine Steuererklaerung gemacht und natuerlich fordert das Finanzamt mich auf meine Mietvertraege zu zeigen. Mein Leipzig Vertrag ist kein Problem, aber fuer Berlin habe ich nichts mehr. Meine Mitbewohnerin weigert jetzt was neues zu unterschreiben, wegen ihr eigene Steuer.

Was kann ich hier machen? Wuerde das Finanzamt mein Arbeitsvertrag akzeptieren als Beweis? Auch wenn da nichts von Preise drauf steht? Soll ich dir ganze Situation aufklaeren beim Finanzamt, dass ich im Moment gar nichts habe fuer Berlin? Oder kann ich die ganze Sache vergessen und ist das Geld weg?

Danke,

Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

Alfred @, Mittwoch, 26.03.2014 (vor 3928 Tagen) @ Johannes08

Es geht hier wohl um die doppelte Haushaltsführung. Das ist eine Frage der Einkommensteuer und nicht der Zweitwohnungsteuer.

Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

Johannes08, Mittwoch, 26.03.2014 (vor 3928 Tagen) @ Alfred

Ah, vielen Dank fuer die Info. Meine Entschuldigung fuer den falschen Eintrag :).

Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

Himbim13 @, Freitag, 18.04.2014 (vor 3905 Tagen) @ Johannes08

Siehe Himbim13 vom 18.04.2014. Wie kann man gemeinsam gg. diese Steuer vorgehen?
Vorschläge!

Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

René ⌂ @, Samstag, 26.04.2014 (vor 3897 Tagen) @ Johannes08

Noch als allgemeiner Hinweis: Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, beachte §550 BGB.