ZWS oder nicht?

Mutterl, Samstag, 05.04.2014 (vor 4363 Tagen)

Hallo zusammen,

ich (m, 54) lebe mit Hauptwohnsitz in München. Für meine Tochter habe ich eine Wohnung angemietet, die ausschließlich sie bewohnt. Sie ist dort mit HWS gemeldet, ich gar nicht.

Der Grund dafür, dass ich seinerzeit den Mietvertrag selber unterschrieben habe, war lediglich, dass der Makler uns wegen der Bonität deswegen bessere Aussichten eingeräumt hat, die Wohnung zu bekommen, was ja auch stimmte.

Muss ich dafür jetzt ZWS zahlen oder nicht?

Danke für eure Antworten, Gruß, Thomas.

ZWS oder nicht?

Alfred @, Sonntag, 06.04.2014 (vor 4362 Tagen) @ Mutterl

Ich nehme mal an, dass sowohl Du als auch Deine Tochter jeweils mit alleiniger Wohnung in München melderechtlich registriert seid und keiner von Euch beiden irgendwo mit Nebenwohnung registriert ist.
Wenn das so stimmt, hast Du bezüglich der ZWSt eigentlich nichts zu befürchten.

ZWS oder nicht?

Mutterl, Sonntag, 06.04.2014 (vor 4362 Tagen) @ Alfred

Ja, wir haben beide sonst keine Nebenwohnungen gemeldet!

Meinst du das so, dass man mir wegen dieser melderechtlichtlichen Konstellationen nur nicht auf die Schliche kommen kann oder bin ich in diesem Fall tatsächlich nicht ZWS-pflichtig?

Gruß, Thomas.

ZWSt oder nicht?

Alfred @, Montag, 07.04.2014 (vor 4361 Tagen) @ Mutterl

Die melderechtlichen Konstellationen ersparen Dir vermutlich bürokratischen Ärger. Denn mit Sicherheit würde die Stadt bei Dir als Mieter einer weiteren Wohnung (für den Sohn) erst Mal behaupten, § 2 Abs. 2 Satz 2 ihrer sittenwidrigen Satzung träfe zu.
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“

Da der Mieter regelmäßig als deren Inhaber anzunehmen ist, wird die Stadt auf dieser Grundlage eine Steuerverfahren in Gang und zur Veranlagung schreiten, wenn man sich nicht wehrt
.
Allerdings trifft die Annahme Mieter = Inhaber nicht zu, wenn Du, wie geschildert, die Wohnung dem Sohn – einschließlich der Verfügungsbefugnis – überlassen hast und der Mietvertrag nur aus nachvollziehbaren formellen Gründen auf Wunsch des Vermieters von Dir unterschrieben wurde. Du bist demnach nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ und mithin auch nicht steuerpflichtig.

Den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kannst Du Dir auf Grund der konkreten melderechtlichen Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit ersparen, denn die Stadt kann eigentlich nur Nebenwohnung erkennen und besteuern.

ZWSt oder nicht?

Mutterl, Montag, 07.04.2014 (vor 4361 Tagen) @ Alfred

Hmm, eigentlich wäre ich verpflichtet, das anzuzeigen und von der Steuerbehörde klären zu lassen, gell? Na, mal sehen, ob mich mein Gewissen schlafen lässt:-)

Auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank und Grüße, Thomas!

ZWSt oder nicht?

Alfred @, Montag, 07.04.2014 (vor 4361 Tagen) @ Mutterl

Hmm, eigentlich wäre ich verpflichtet, das anzuzeigen und von der Steuerbehörde klären zu lassen, gell?

Nein, anzeigepflichtig ist nur das Innehaben einer Zweitwohnung.

ZWS oder nicht?

Himbim13 @, Freitag, 18.04.2014 (vor 4350 Tagen) @ Mutterl

Siehe Himbim13 vom 18.04.2014. Wie kann man gemeinsam gg. diese Steuer vorgehen?
Vorschläge!