Begriff der Zweitwohnung

Alfred @, Sonntag, 06.04.2014 (vor 3937 Tagen) @ Guido Anderka

Was heißt „soll zahlen“? Gibt es schon einen Steuerbescheid? Falls ja, hilft nur noch eine Klage beim VG

Die Argumentation, dass „es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt“ ist grundsätzlich richtig. Hat aber mit Dem "Fall Rostock" nichts zu tun und sollte zu "einer jederzeit widerruflichen Wohngelegenheit" ergänzt werden.


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