ZWSt oder nicht?
Die melderechtlichen Konstellationen ersparen Dir vermutlich bürokratischen Ärger. Denn mit Sicherheit würde die Stadt bei Dir als Mieter einer weiteren Wohnung (für den Sohn) erst Mal behaupten, § 2 Abs. 2 Satz 2 ihrer sittenwidrigen Satzung träfe zu.
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Da der Mieter regelmäßig als deren Inhaber anzunehmen ist, wird die Stadt auf dieser Grundlage eine Steuerverfahren in Gang und zur Veranlagung schreiten, wenn man sich nicht wehrt
.
Allerdings trifft die Annahme Mieter = Inhaber nicht zu, wenn Du, wie geschildert, die Wohnung dem Sohn – einschließlich der Verfügungsbefugnis – überlassen hast und der Mietvertrag nur aus nachvollziehbaren formellen Gründen auf Wunsch des Vermieters von Dir unterschrieben wurde. Du bist demnach nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ und mithin auch nicht steuerpflichtig.
Den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kannst Du Dir auf Grund der konkreten melderechtlichen Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit ersparen, denn die Stadt kann eigentlich nur Nebenwohnung erkennen und besteuern.
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Mutterl,
05.04.2014
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Alfred,
06.04.2014
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Mutterl,
06.04.2014
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Alfred,
07.04.2014
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Mutterl,
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- ZWSt oder nicht? - Alfred, 07.04.2014
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Alfred,
07.04.2014
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Mutterl,
06.04.2014
- ZWS oder nicht? - Himbim13, 18.04.2014
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Alfred,
06.04.2014