Verjährung ZWS

jananae, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 4044 Tagen)

Ich habe vom 01.04.2010 bis 31.01.2014 eine Wohnung in Hamburg mit meinem Freund bewohnt. Beim damaligen Anmelden im Einwohnermeldeamt hat uns niemand mitgeteilt, dass eine Zweitwohnung steuerpflichtig ist. Nun habe ich heute (10.04.14) das erste Mal eine Brief erhalten, in dem ich einen Zweitwohnungssteuernachweis für 2010 ausfüllen soll. Und auch einen zweiten für 2014, da die ZWS immer für 3 Jahre gilt. Ist es nun möglich, dass die ZWS verjährt ist? Ich habe gelesen, dass das nach 3 Jahren der Fall ist.
Vielen Dankk im Voraus

Verjährung ZWSt

Alfred @, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 4044 Tagen) @ jananae

1. Das Einwohnermeldeamt ist für die Zweitwohnungsteuer nicht zuständig.
2. Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt vier und nicht drei Jahre und läuft für das Steuerjahr 2010 am 31.12.2014 ab.
3. Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob Du (Mit)Inhaberin der Wohnung warst und nicht, dass Du in Hamburg eine Wohnung mit Deinem Freund bewohnt hast.

Verjährung ZWSt

jananae, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 4044 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort. Die Mutter meines Freundes war die Hauptmieterin der Wohnung. Sie hat an mich und meinen Freund untervermietet. Mindert das die Steuer, wenn ich zu diesem Zeitraum in der Ausbildung war?

Verjährung ZWSt

Alfred @, Donnerstag, 10.04.2014 (vor 4044 Tagen) @ jananae

Die Steuer wird bei Auszubildenden nicht gemindert.

Untermieter verstehe ich so: Die Mutter Deines Freundes hat auch in der Wohnung gewohnt. In dieser Konstellation fiele für Dich keine Zweitwohnungsteuer an.