Dumm: Zweitwohnsitz nachweisen ohne Mietvertrag?

René ⌂ @, Samstag, 26.04.2014 (vor 3653 Tagen) @ Johannes08

Noch als allgemeiner Hinweis: Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, beachte §550 BGB.


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