Haus geerbt...ZWS fällig ?
Guten Tag,
Ich habe ein Haus geerbt welches ebenfalls, wie mein Hauptwohnsitz, in meiner Heimatstadt liegt.
Wenn ich nun dieses Haus, für welches ich sowohl Grundbesitzabgaben sowie auch alle anderen Kosten trage - nicht vermieten will, sondern es als Altersversorgung behalten möchte und es derzeit als grossen Lagerraum nutze...
Muss ich dafür dann auch eine Zweitwohnungssteuer abführen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus !
Haus geerbt...ZWS fällig ?
Hey Steuervermeider das kommt in erstger Linie darauf an in welcher Kommune oder Stadt Du Wohnst bzw. das 2. Haus ist.
Nach gemachten Erfahrungen machen hier diese Herren von den Gemeinden groteske Unterschiede da greft einfach das kommunale Verwaltungsrecht, bist Due dem Kämmerer oder dem Bürgermeister gut gesonnen, so wirt es unteer den Tisch gekehrt.
Gem. Bundesverfassungsgericht, darf kein Unterschied gemacht werden ob nun Einheimischer oder Fremder Bürger.
Eigentlich gäbe es keinen Spielfraum- wichtig ist die CSU Zugehörigkeit, wenn das der Fall ist stehen die Chancen nicht schlecht.
Gib mal den Ort an - vieleicht kann man Beispiele aufführen
Haus geerbt...ZWS fällig ?
Hallo...
Mönchengladbach, NRW...
Also, nix CSU....
Haus geerbt...ZWS fällig ?
Frage: Ist in dieser Sache bereits ein Steuerbescheid eingegangen oder fragt die Behörde erst an um einen Steuerbescheid zu erlassen? Sollte noch kein Steuerbescheid vorliegen, würde ich erst einmal die Behörde bitten, auf welcher Grundlage die Anfrage erfolgt und um Aushändigung der Zeitwohnungssteuersatzung bitten. Das gleiche würde ich bei einem bereits vorliegenden Steuerbescheid tun. Kostenpunkt Brief 0,60€, Fax oder Mail. Fax ist besser da aus Beweisgründen. Die Herren brauchen eine Beschäftigung. Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß
Haus geerbt...ZWS fällig ?
Nein, nein...nichts dergleichen.
Meine Frage zielt darauf ab zu erfahren, ob ich mich dann als Besitzer dieses Hauses in irgend einer Art und Weise steuerpflichtig melden muss oder ob ich das Haus besitzen darf, ohne nochmals neben der Grundsteuer eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss...
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Mönchengladbach – die Stadt, deren Rechtsamtsleiter Dr. Kay Uwe Rhein (gleichzeitig Schriftführer Orts-CDU) ist. Ein ausgewiesener, unerschrockener Kenner der Zweitwohnungssteuer, über die er u.a. als Dozent beim Kommunalen Bildungswerk Berlin seine Vorstellungen verbreitet. Auch scheut er sich nicht, bei Urteilen, die ihm nicht genehm sind, Züge der Rechtsbeugung zu erkennen.
Zur Sache:
1. Wenn Du in Mönchengladbach wohnst, ist dieser Ort Dein Wohnsitz, aber nicht Dein Hauptwohnsitz. Eine Frage der richtigen Begriffe.
2. Wenn Du das ererbte Haus nicht zum Wohnen oder Schlafen nutzt, ist das melderechtlich nicht relevant. Du hast dort somit keine Nebenwohnung.
3. Mangels Nebenwohnung hast Du auch keine Hauptwohnung i.S.d. Melderechts.
4. Bei § 2 Abs. 2 Buchst. c ZWStS wird der Begriff der Hauptwohnung i.S.d. Melderechts -verwandt. Durch diese Bezugnahme ist klargestellt, dass es für steuerrechtliche Zwecke auf die Nutzung i.S.d. § 12 MRRG ankommt.
5. Mangels Haupt- und Nebenwohnung dürfte folglich keine ZWSt anfallen. Möglicherweise ist die Stadt anderer Meinung, aber sie hat es selbst so geregelt.
Aus purer Neugierde: Wie soll das leer stehende Haus zur Altersversorgung beitragen?
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Hallo Alfred...
ich möchte das Haus derzeit nicht veräußern, da es durchaus in einer sog. "gehobenen Wohngegend" liegt und ich es später gerne entweder vermieten oder verkaufen möchte.
Da ich in MG selbst ebenfalls lebe, macht es für mich Sinn, das Haus zwischenzeitlich als grossen Lagerraum zu nutzen und es nicht zu verkaufen.
Also nochmals... mein Hauptwohnsitz ist in MG.
Das ererbten Haus ist in MG, jedoch lebe ich nicht darin.
Es ist sozusagen "geparktes" Kapital...
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Also nochmals... mein Hauptwohnsitz ist in MG.
Und nochmal: Mönchengladbach ist Dein Wohnsitz und melderechtlich nutzt Du dort eine einzige, alleinige Wohnung.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Das ererbten Haus ist in MG, jedoch lebe ich nicht darin.
Es ist sozusagen "geparktes" Kapital...
Das ist eine ganz typische Version, welche in Bayern am Tegernsee eine Zweitwohnungssteuer auslöst.
Hierzu folgende Schilderung: Franz M wohnt in Feldafing, ist dort sogar noch im Gemeinderat, hat dort als man eine Einführung Zweitwohnungssteuer behandelte sich der Ratsmehrheit angeschlossen und für eine Zweitwohnungssteuereinführung gestimmt.
Innerhalb weniger Wochen flatter in seinen Briefkasten aus dem Nachbarot ein Steuerbescheid ohne jegliche Steuererklärung ins Haus. Diese Nachbargemeinde verlangt nun für das Haus rückwirkend für 5 Jahre weit über € 5000 Zweitwohnungssteuer. Weshalb 5 Jahre - ist einfach zu erklären,denn die Erbauseinandersetzung bzw. bis feststand wer der eigentliche Erbe sei dauerte mehr als 3 Jahre!
Das Haus gehörte seinem Vater bis zu dessen ableben, es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Häuschen nahe am See, idyllisch gelegen.
Baugrundstücke am See sind sehr teuer, also nicht nur das Haus auch der Grund und Boden fließt in die Bewertung voll mit ein bei der Berechnung des Jahresmietwertes. Der große Nachteil es liegt im Überschwemmungsgebiet, wird alle paar Jahre mal unter Wasser gesetzt, ist teilweise nicht bewohnbar. Abriss wird vom Denkmalamt verhindert. Verkauf ist fast nicht möglich, Vermietung bei diesem Zustand ein Zumutung. Die Gemeinde behauptet es sei seit jeher eine Wohnung und er hätte als Eigentümer die Möglichkeit der Eigennutzung. Wenn er diese Wohnung nicht nutzt, das sei seine eigene Sache.
Die Zweitwohnungssteuersatzung lautet: Für Das Innehaben einer weiteren Wohnung in einem anderen Gebäude als der Hauptwohnung ist die Zweitwohnungssteuer zur Zahlung fällig.
Es gibt dort auch Fälle, da wirt eine kleine Holzhütte auf einem sehr teuren Grundstück überprotortional mit einer Zweitwohnungssteuer veranlagt, widerspüche und V G Gerichtsscheidungen bestätiigten die Höhe der Steuer - Basta!
Das ist eben so im CSU- Bayern- das Tor zum Paradies! lt. Seehofer!
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Und, hat er dagegen geklagt. Z.B. mit der Begründung:
"Wegen des bestehenden Nutzungsrechts an der Wohnung und der offen gehaltenen Nutzungsmöglichkeit wird zulasten des Zweitwohnungsinhabers das Vorhalten zur persönlichen Lebensführung vermutet. Diese Vermutung kann durch objektivierbare Umstände widerlegt werden, wozu aber bloße Äußerungen fehlender Nutzungsabsicht und generell bestehende Verkaufsabsichten nicht genügen. Jedoch stellen Verbrauchsdaten
- insbesondere zu Strom, Heizung und Wasser - objektive Kriterien für eine fehlende Nutzungsabsicht dar."
Mit anderen Worten: Die Nichtnutzung ist durchaus ein Kriterium und wer keine Hauptwohnung i.S.d. Melderechts hat, kann keine Zweitwohnung haben.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Mit anderen Worten: Die Nichtnutzung ist durchaus ein Kriterium und wer keine Hauptwohnung i.S.d. Melderechts hat, kann keine Zweitwohnung haben.
Die Hauptwohnung istja wie beschrieben im Nachbarort und deshalb ist das besagte Häuschen als Nebenwohnung deklariert, allerdings ohne sich dort mit Nebenwohnsitz gemeldet zu haben.Da die Nutzungsmöglichkeit besteht und er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, beiß die Maus keinen Faden ab.
Nach Erkundigung bei einem RA- wurde dem Betroffen keine guten Chancen eingeräumt.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Ob die Chancen vor Gericht gut sind, weiß ich nicht. aber aussichtslos ist es keineswegs und wer es nicht probiert, wird es nie erfahren.
Aber:
Was eine Haupt- bzw. Nebenwohnung ist, regelt das Melderecht. Und danach ist ein Haus, das nicht zum Schlafen oder Wohnen genutzt wird, eben keine Wohnung i.S.d. Melderechts - und damit auch keine Nebenwohnung. Gibt es keine Nebenwohnung, gibt es auch keine Hauptwohnung. Alles andere ist Willkür.
Das sollte ein Volljurist eigentlich erkennen können.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Liebe Alfred, das verstehe ich nicht...
Natürlich gibt es eine Hauptwohnung, ich lebe ja in Mönchengladbach in meiner Wohnung und habe dort meinen einzigen Hauptwohnsitz.
Wenn nun dieses Haus in der selben Statt dazukommt, hätte ich theoretisch die Möglichkeit mich dort jederzeit aufzuhalten, dort zu nächtigen oder auch zu wohnen, was ich ja nicht vorhabe.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Wenn nun dieses Haus in der selben Statt dazukommt, hätte ich theoretisch die Möglichkeit mich dort jederzeit aufzuhalten, dort zu nächtigen oder auch zu wohnen, was ich ja nicht vorhabe.
Und eben deswegen ist dieses Haus keine Wohnung im melderechtlichen Sinn.
Es geht hier um Begriffe aus der Abgabenordnung (Wohnsitz) und aus dem Melderecht (Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung). Wenn Du nur eine einzige Wohnung zum Wohnen oder Schlafen benutzt, ist das Deine alleinige Wohnung. Nur wenn Du im Inland mehrere Wohnungen - tatsächlich - nutzt, hast Du eine Haupt- und eine Nebenwohnung.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Mir ist das schon verständlich, nur was hilft das, wenn die Behörde und die Richter anderer Meinung sind! Und ich Klagen muß, dazu einen Rechtsanwalt benötige und ich soviel Geld habe, das ich nicht auf Armenrecht klagen kann, aber auch nicht so viel, dass ich mein Geld zum Fenster hinauswerfen kann.
Das ist eben der Rechtstaat! Recht haben und Recht bekommen sind eben 2Paar Stiefel.
Deshalb diese Steuer muss weg!!!!
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Wer hat sich den Quatsch überhaupt ausgedacht ?
Das ist doch wieder so eine "selbstgemachte Steuer" um die klammen Kassen der Kommunen zu füllen, angeblich dient sie doch nur dazu den Datenbestand der Städte und Gemeinden zu bereinigen...
Das ist genauso wie der Versuch, legale Waffenbesitzer in Deutschland mit einer kommunalen Waffensteuer zu belegen, angeblich damit die Vorort-Kontrollen der Aufbewahrung kostenmäßig gedeckt sind.... ehrlicherweise sollte diese Steuer aber als eine Art Lenkungssteuer dienen, da das rot-grüne Gesumse keine Waffen in Händen rechtstreuer Bürger haben will...
Ich sehe immer noch nicht ein, warum ich, berechnet anhand der qm-Zahl meines Dachen, Kanalgebühren bzw. Abwassergebühren bezahlen muss...
1. Was kann ich dafür, wenn es regnet...?
2. Vor ein paar hundert Jahren, als es noch keine Kanäle gab, hat das auch keine Sau interessiert !
Oh mannnnn....
Diese Steuererfinder....kreativ sind sie ja !
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Gebühren sind keine Steuern.
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Gebühren sind keine Steuern.
Ja das mag schon sein.
Was ist denn die Zweitwohnungssteuer - eine Abgabe oder doch eine Steuer?
Im Grunde ist doch egal ob ich nun eine Abgabe bezahlen muss
oder eine Steuer?
Am Schluß fehlt doch das Geld ob es nun als Abgabe oder als Steuer beannt- es ist und bleibt eine Ausgabe.
Nun noch zum Geschwafel Hauptwohnsitz, Erstwohnsitz, Nebenwohnsitz - eshalb bekommt dann ein Pole oder sonst ein EU - Staatsangehöriger wenn er in Deutschland beshäftigt ist für alle seine Kinder im Heimatstaat- ohne dass diese hier die Grenze betreten also ganz und gar sich nur in der Heimat außerhalb Deutschland aufhalten das volle deutsche Kindergld?
Da müssen doch juristische Vollprofi am Werk sein und usnere doofen Politiker zeigen wo es lang geht. Jetzt reisen Sie landauf und landab und wollen damit demontrieren wie wichtig es sei bei der Europawahl solche Kaoten zu wählen, Fakt ist doch diese wollen nur Ihre eigene Pfründe erhalten und retten, das Volk ist doch zu blöd es noch zu verstehen!
Also geht alle zur Wahel am 25.05.2014 sicher ist sicher -es wird sich für Deutschland nichts verbessern aber diese abgeschobenen oder beförderten Politiker sind gerettet.!
Haus geerbt...ZWSt fällig ?
Nur wer klare Begriffe hat. ...
Steuern sind Abgaben, Gebühren sind Abgaben und Beitrage sind Abgaben gemäß Abgabenordnung. Demnach erübrigt sich die Frage, ob die Zweitwohnungsteuer eine Abgabe oder eine Steuer ist.
Das Kindergeld steht wohl allen EU-Bürgern zu, die in Deutschland vollbeschäftigt sind. Wo sie ihren Wohnsitz haben ist dabei unerheblich. Ein Preis der Freizügigkeit.
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Ein Preis der Freizügigkeit.
Diese Argumentation kann man ja gelten lassen. Nur wenn die Freizügigkeit infolge der Gleichheit zu sehen ist, so verblüfft mich, dass die Gleichheit nicht auch auf das Innehaben einer weiteren Wohnung auf alle EU - Staatler angewandt wird.
Man könnte diese rechtliche Betrachtung ja verstehen, wenn im Bundestag und in den europäischen Gremien Analphabeten sitzen würden, aber all diese Herren die uns vertreten sind ja „hochqualifizierte Personen“. Bewahrheitet sich hier nicht auch die These: „Nichts ist isoliert zu betrachten, alles ist im Zusammenhang zu sehen“. Es gehört zur politischen und rechtlichen Betrachtung eben wahrscheinlich etwas mehr dazu, ich kann nicht annehmen, das es sich um eine Boshaftigkeit handelt, das wäre ja dann eine übelste Verschaukelung der Wähler.
Im übrigem warum wählen wir nicht einmal Professoren und Manager der Wirtschaft. Aha, ein Herr Henkel ist ein Rechter!!!