Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel

Gustav @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4069 Tagen)
bearbeitet von René, Freitag, 16.05.2014

FDP zieht Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel
von René Domke

Anlässlich der Debatte um die Einführung einer Zweitwohnungsteuer äußert sich FDP-Fraktionsvorsitzender der Wismarer Bürgerschaft René Domke:

[blockquote]Es ist schon erstaunlich, dass die CDU, die noch vor kurzem erklärte, Steuererhöhungen nicht akzeptieren zu können, zusätzlich zu ihrer Zustimmung zur Gewerbesteuer- und Grundsteuererhöhung im Haushaltssicherungskonzept nun auch noch eine weitere Steuer in Wismar einführen will. In recht schlichter Logik wird hergeleitet: Zweitwohnungsinhaber nutzten die Infrastruktur, Wismar bekäme aber keine Zuweisungen, ergo muss der Zweitwohnungsinhaber eine Steuer bezahlen.

So einfach ist die Welt aber nicht. Bevor man eine neue kommunale Aufwandsteuer in Wismar einführt, sollte man zunächst über die Zahlen sprechen. Wen will man mit dieser Steuer treffen? Am Ende sind es Studenten, Pendler oder Ferienwohnungseigentümer.

Studenten werden sich im Falle einer Zweitwohnungsteuer gegen den Studienort Wismar entscheiden. Diejenigen, die von Berufs wegen in Wismar eine Zweitwohnung unterhalten müssen, werden Ausweichstrategien vor den Toren der Stadt nutzen, wo eine solche Steuer nicht erhoben wird. Diese Erfahrung haben andere Städte mit der Zweitwohnungsteuer längst gemacht.

Und bei den Ferienwohnungseigentümern vergisst man, dass diese durch den Aufenthalt, die Lebenshaltung und die Unterhaltung der Wohnung viel Geld vor Ort lassen, von dem ein Teil ebenfalls in das Stadtsäckel fließt. Verprellt man diese, investieren sie im Randgebiet oder in ländlicher Region.

Die Antwort auf fehlende Zuweisungen findet man im Meldegesetz, wonach sich der Einwohner da mit Hauptwohnsitz zu melden hat, wo er sich vorwiegend aufhält. Dafür bedarf es keiner neuen Steu-er.
Die FDP lehnt die Einführung einer Zweitwohnungsteuer entschieden ab. Diese Bagatellsteuer wird den Stadthaushalt nicht retten, sondern wird die Stadt für Studenten, Pendler und Ferienwohnungsinvestoren unattraktiv machen.[/blockquote]

Wie man diese Unsitte beheben könnte - wer hat Vorschläge?

Denn nachdenken und handeln ist für Politiker auch trotz Diätenerhöhung nur noch eine Zufallserscheinung?

Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel

Rebell @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4069 Tagen) @ Gustav

Die Antwort auf fehlende Zuweisungen findet man im Meldegesetz, wonach sich der Einwohner da mit Hauptwohnsitz zu melden hat, wo er sich vorwiegend aufhält.

Zum Glück fordern etwas weitsichtigere intelligente Politiker endlich ein verständliches, transparentes und gerechtes Gemeindefinanzierungsgesetz, anstatt nur an ein paar Stellschrauben des Gemeindefinanzausgleichsgesetzes zu drehen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei auch die sogenannte „Einwohnerveredelung“

zum Glück gibt es diese Politiker mit folgendem Ansatzpunkt:

Die Einwohnerveredlung durch die Hauptansatzstaffel im (GFG) 2014, die Einwohner in großen Städten um bis zu 50 % höher gewichtet, muss grundsätzlich überprüft werden- insbesondere nachdem das Verfassungsgericht in Sachsen- Anhalt die dortige Einwohnerveredlung für verfassungswidrig erklärt hat. In dem entsprechenden Urteil heißt es, dass die Einwohnerveredelung willkürlich erfolge und auf Annahmen aus dem Jahre 1928 beruhe, die heut nicht mehr zutreffend seien. Zu überlegen ist daher, ob die Einwohnergewichtung über den Hauptansatz grundlegend reformiert werden müsste.
Zitat von CDA Karl Josef Laumann

Den Einwohnerveredlungs-Erfinder Pope hat man schließlich im Jahre 1945 hingerichtet, nur seine Erfindung in der NS- Zeit – vielleicht zeitgemäß will man von den Kommunalverbänden ausgehend möglichst lange am Leben halten?
Auch die letzen NS- Chaoten sollten, so denkt man in einer globalisierten Welt, doch irgendwann mal zu Grabe getragen werden.
Fakt ist diese Einwohnerveredelung trägt viel dazu bei, dass den Kommunen das Instrument (Druckmittel) Zweitwohnungssteuer in die Hand gegeben worden ist.
Allerdings erheben zahlreiche Kommunen eine Zweitwohnungssteuer nicht wegen der finanziellen Schieflage oder wegen Überschuldung sondern von den lieben Landräten und den Kommunalverbänden wird Druck auf jene gemacht welche z.B. in Feriengebieten keine Zweitwohnungssteuer erheben.
Der Grund dazu: Man will dieses Volk nicht am Ort haben, lieber beanspruchen 50 000.- Tagesgäste die Infrastruktur, denn diese lassen nur Geld da und verschwinden wieder. Dabei treiben dieser Tagestouristen nicht die Preise nach oben wie man es bei jenen der Käufer von auswärts bei Immobilien vorfindet.

Diese versucht man zwar auch mit überhöhten Grundstückspreisen einzudämmen, wenn diese allerdings doch investieren, ja dann lohnt es sich diese wehrlose Volksgruppe auch danach mit einer Zweitwohnungssteuer willkürlich ohne große Gegenleistung abzusahnen.

Wo die FDP recht hat , da hat sie auch recht, es werden sich noch manche überlegen, bei den letzten Wahlen doch einen Fehler gemacht zu haben, die GROKO wirft schon Ihre Schatten voraus zum Jahre 2017, denn Wahljahre sind Zahljahre!

Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel

Soraya @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4069 Tagen) @ Gustav
bearbeitet von René, Freitag, 16.05.2014

Selbst wenn die FDP sich noch richtig verhält, dieser Bericht verschweigt allerdings, dass man in Wissmar seit 2008 ein Begrüßungsgeld bezahlt zum Anreiz sich mit Erstwohnsitz anzumelden.

So hoch könnte man keine Zweitwohnungssteuer ansetzen, denn über den Finanzausgleich, welcher nur über die sogenante Einwohnerveredelung funktioniert sind pro Einwohner mindesten € 1000 im kommunalen Finanzausgleich in der Kasse.
Man stelle sich vor ein Ehepaar = 2 Personen a € 1000 gibt € 2000.-
die Zweitwohnungssteuer würde - bundesdurchschnittlich
nur eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von etwa € 500.- Einahmen der Kommune bescheren. Noch nicht berücksichtigt sind die Erfassungs- und Überwachungskosten und die jährlichen Steuerbescheide samt Kontrolle über Geldeingang!!
Fazit das Begrüßungsgeld ist das beste und billigste Lockmittel

Nur Erstwohnsitzbürger sind als edle Bürger erwünscht!
Fakt ist auch trotz Zweitwohnungssteuer entrichten bleiben diese unerwünscht!

Sinnhaftigkeit der Zweitwohnungsteuer in Zweifel

Hindemith, Freitag, 16.05.2014 (vor 4067 Tagen) @ Gustav

Die Sinnhaftigkeit einer Zweitwohnungssteuer läßt sich nicht nachvollziehen. Selbst Bundestagsabgeordnete in Berlin haben versäumt diese Steuer zu bezahlen, wahrscheinlich in Unkenntnis, dass eine solche Steuer überhaupt existiert.

Die Berliner Zeitung schreibt am 16.Mai (heute), "ursprünglich sollte mit der Zweitwohnungsteuer einmal der Luxus besteuert werden, mehr als nur eine Wohnung zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Praxis einiger Kommunen, die Steuer einzuziehen, als verfassungswidrig erklärt."

Es ist auch ganz offensichtlich nichts anderes als eine neue Form der kommunalen Abzocke des Bürgers. Das Argument, der Zweitwohnsitzler nutzt die Infrastruktur, bezahlt aber an die Kommune keine Steuern, hat mit dem Bürger wenig zu tun, da ist der staatliche Verteilungsschlüssel vielleicht die richtigere Stellschraube.

Was ist mit dem Studenten, der ein paar Nebenjobs hat und vielleicht auch mehrmals im Jahr die Wohnungswechselt, muß der sich immer gleich hauptwohnsitzlich anmelden? Oder der Familienvater der 200 km von seinem Hauptwohnsitz auf dem Land zur Arbeit fährt, um einen Job in der Stadt auszuüben und dort 5 Tage in der Woche nebenwohnsitzlich wohnt? Wenn er sich dort hauptwohnsitzlich anmeldet, verliert er möglicherweise auch noch das Ehegattensplitting bei der Steuer. Was ist mit Personen, die auf Montage und immer am Arbeitsplatz für ein paar Wochen oder Monate wohnen? Es ist schon eine haarsträubende Abzocke, die man sich hier hat einfallen lassen. Wenn Google die richtige Auskunft gibt, hat sich das irgendwann einmal eine baden-württembergische Gemeinde ausgedacht (1982). Na ja, dort kann man ja auch in der Stichwahl einen Bürgermeister mit weniger als 10 Prozent der Stimmen wählen, wenn genügend viele Kandidaten aufgestellt werden.