Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."
Das mich, denn ich bin verheiratet und zahle in Köln diese Steuer für meine Zweitwohnung. Nach Auskunft der Stadtverwaltung und eines Rechtsanwalts zu Recht.
Was stimmt denn nun?
Nur Verheiratete?
Rebell , Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Christian1
Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."
Ach das haben doch diese Abgeordneten bisher gar nicht kapiert was das heitßt, denn wenn Gesetze verabscchiedet werden, da stimmt man einfach mit ja - so wie es die Fraktion vorschlägt- ohne zu wissen was das bedeutet! Es ist ganz einfach Hunde und Zweitwohnungsbesitzer sind unbeliebt, deshalb wird von beiden eine passender maßgeschneiderte Steuer erhoben!
Das mich, denn ich bin verheiratet und zahle in Köln diese Steuer für meine Zweitwohnung. Nach Auskunft der Stadtverwaltung und eines Rechtsanwalts zu Recht.
Vermutlich nutzt Du diese nicht als berufsbedingte erforderliche Zweitwohnung - ?
Was stimmt denn nun?
Solltes jedoch aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen, ja dann würde die gesetzliche Regelung gelten seit 2005 gültig "Schutz der Familie" und deshalb steuerfrei
Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."
Noch besser ausgedrückt eine weitere Wohnung in einem anderen Gebäude als der Wohnung mit Erstwohnsitz. damit hat diese Stadt ein Druckmittel, und will erreichen, dass viele Menschen sich mit Erstwohnsitz anmelden, denn damit werden der Kommune beim kommunalen Finanzausgleich wesentlich höhere Einnahmen etw € 1000 pro Erstwohnbesitzer -
Hast diese nun verstanden ?
Nicht ausreichend kann erklärt werden weshalb denn z.B. in Berlin ein verheirateter Abgeordneter eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss und ein verheirater Abgeordneter keine Zwst zahlt.
Jüngst hat doch ein wütender Betroffener folgenden Vorwurf erhoben:
Von Berliner Stadt beschreibt man - diese Steuer sei wichtig wegen der Finanzierung der Infrastruktur, so da möchte ich nun wissen ist denn ein Unterschied wenn ich in den Kanal scheiße zwischen meine Dreck und dem von einem verheirateten ?
Diese Frage ist im Grund ordinär- bei genaauer Betrachtung gibts allerdings dazu keine juristische Widerlegung!"
Nur Verheiratete?
Rebell , Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Rebell
Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."Noch besser ausgedrückt eine weitere Wohnung in einem anderen Gebäude als der Wohnung mit Erstwohnsitz. damit hat diese Stadt ein
hierzu gibts eine neue Meldung
Immer mehr Bundestagsabgeordnete müssen zugeben, Steuern hinterzogen zu haben. Nun tritt die Fraktion der Grünen die Flucht nach vorne an. Sie teilte mit, dass sieben ihrer Parlamentarier gegen das Gesetz verstoßen hätten – fünf mehr als bislang bekannt. (Quelle: Focus-online, 14.05.2014)
Wenn es um das eigene Versäumnis geht, ist auch einem Bundestagsabgeordneten jede Ausrede recht wie ein Blick auf die Seite des MdB Markus Kurth heute zeigt:
“Ich habe seit März 2003 einen Wohnsitz in Berlin, den ich erst kürzlich angemeldet habe. Dieses Meldevergehen bedauere ich außerordentlich. Da sich durch die Geburt meines Sohnes 2004 und durch meine Heirat 2007 meine persönlichen Lebensumstände geändert haben, ist spätestens seit 2007 eine Befreiung von der Steuer gegeben. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005, das entsprechend gesetzlich umgesetzt wurde. Ob und inwieweit für die Jahre davor eine Pflicht zur Nachzahlung der Zweitwohnungssteuer besteht, muss von der zuständigen Finanzbehörde geklärt werden. Ich habe dieser den Sachverhalt angezeigt. Es tut mir sehr leid, dass ich durch meine unterlassene Anmeldung des Wohnsitzes möglicherweise ein Steuervergehen ausgelöst habe.”
Die anderen von der Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Britta Haßelmann benannten Zweitwohnungssteuerhinterzieher der Grünenfraktion im Deutschen Bundestag haben sich auf ihren Internetseiten bisher nicht zu “ihrem Vergehen an der Gesellschaft” und ihrer Steuerunehrlichkeit, die sie vom einzelnen Bundesbürger immer und überall gebetsmühlenartig einfordern, geäußert. Wahrscheinlich arbeitet man noch an einer trefflichen Ausrede, Entschuldigung oder was auch immer.
Nur Verheiratete?
Himbim13 , Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Rebell
Es wirft doch die Frage auf, wie wurde dann diese Ausgabe von dem/n Herr/en oder der/den Dame/en dann weiter Einkommens mäßig behandelt? Wurde diese Ausgabe durch die Aufwandentschädigung gedeckt oder ggf. als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung bei der EST abgesetzt?
Nicht schlecht Herr Geißelbrecht. Wie heißt ein landläufiges Sprichwort:
"Wer an der Krippe sitzt der frisst, egal um welche Rasse es sich handelt".
Nur Verheiratete?
René
, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Rebell
Dass beurflich genutzt Zweitwohnung von Verheirateten nicht besteuert werden, ist keine Idee der Kommunalpolitiker, sondern das Bundesverfassungsgericht hat das explizit ausgeschlossen. Auf politischer Ebene haben manche Kommunen daraufhin die eingetragene Lebenspartnerschaft ebenso befreit - andernfalls wird die die nächste Klage nicht lange auf ssich warten lassen!
Nur Verheiratete?
René
, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Christian1
bearbeitet von René, Freitag, 16.05.2014
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."
Mancher Artikel muss halt schnell geschrieben werden. Gemäß eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichtes darf von einem Verheirateten, der eine Nebenwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten muss, keine Steuer genommen werden. Für die Sommerwohnung am See müssen auch Verheiratete zahlen.
Ebenso falsch ist die "andere Stadt". Es gibt sehr wenige Kommunen, die eine Befreiung von der Steuer vorsehen, wenn Haupt- und Nebenwohnung in der selben Stadt liegt, in der Regel wird man auch da zahlen müssen.
Nur Verheiratete?
Alfred , Donnerstag, 15.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ René
Mancher Artikel muss halt schnell geschrieben wird.
Und das darf dann auf Kosten der Zuverlässigkeit gehen?
Was das eigentliche Thema angeht: Nun wissen wir nicht, ob der Fragesteller seine Wohnung aus beruflichen Gründen unterhält - was bei einer Aufwandsteuer ja eigentlich egal sein sollte. Richtig ist aber, dass in Köln auch der Verheiratete für seine beruflich bedingte Zweitwohnung die Steuer entrichtet, sofern es sich nicht um seine Erstwohnung (gem. BVerwG und wohl auch BVerfG) handelt.
Allerdings ist mir - gerade aus Köln - ein Fall bekannt, in dem ein verheirateter, nicht dauernd getrennt lebender Ruheständler für seine Nebenwohnung keine ZWSt zahlen muss, weil es sich tatsächlich um seine Erstwohnung handelt.
Wer in Köln seine Haupt- und Nebenwohnung hat, zahlt nur dann keine Zweitwohnungsteuer, wenn sich beide im gleichen Gebäude befinden
Nur Verheiratete?
Himbim13 , Donnerstag, 15.05.2014 (vor 4006 Tagen) @ Alfred
Die Kölner Sozi-Stadtverwaltung hätte es aber gerne einführen wollen.
Nur, soviel mir erinnerlich, waren die Proteste so groß, dass diese Herren den Rückzug antraten. Vielleicht war damals eine Reihe von CDU'ler betroffen, denn diese Fraktion soll seinerzeit gegen diese Absicht vor gegangen sein.
Folgert man daraus, dass, wenn alle Zweitwohnungssteuerzahler in der Bundesrepublik sich zusammen finden würden und gemeinsam gg. Stadt- und Dorfobligaten politisch indirekt über Landtagswahlen vorgehen würden, könnte sich vielleicht schon etwas bewegen.
Deshalb Zweitwohnungssteuerzahler vereinigt euch auf Länderebene.
Diese Steuer muss weg