Verheiratete keine Steuerpflichtigen bei der ZWSt?

Alfred @, Samstag, 17.05.2014 (vor 4041 Tagen)

Verheiratete sind mitnichten keine Steuerpflichtigen. Sie werden mit verfassungswidrigen Normen dazu gemacht, denn Steuerpflichtiger ist, wer ... eine Steuererklärung abzugeben, ... oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat (§ 33, Abs. 1 AO). Im Rahmen dieser Steuerpflicht müssen sie Erklärungen abgeben, die tief in die Privatsphäre hineinreichen und deswegen den Rahmen einer Bagatellsteuer sprengen. Das dürfte wohl kaum der Verwaltungsvereinfachung dienen.
Muss man "nur" einen Richter finden, der das auch so sieht.


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