Zweitwohnungssteuer und Meldung in WG als Nebenwohnung in HH

Alfred @, Montag, 26.05.2014 (vor 3875 Tagen) @ steve_os

Für den Untermieter einzelner Räume der Nebenwohnung sind diese nach dem Hamb. ZWStG keine Zweitwohnung. Steuererklärung: Ja (wird vom FA abgefordert) Steuerschuld: Nein.

Ohne alle Einzelheiten zu kennen: So wie es klingt, besteht Meldepflicht und Nebenwohnung ist richtig. Wohnung in München wird dann Hauptwohnung.


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