Zweitwohnungssteuer und Meldung in WG als Nebenwohnung in HH
Für den Untermieter einzelner Räume der Nebenwohnung sind diese nach dem Hamb. ZWStG keine Zweitwohnung. Steuererklärung: Ja (wird vom FA abgefordert) Steuerschuld: Nein.
Ohne alle Einzelheiten zu kennen: So wie es klingt, besteht Meldepflicht und Nebenwohnung ist richtig. Wohnung in München wird dann Hauptwohnung.
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steve_os,
26.05.2014
- Zweitwohnungssteuer und Meldung in WG als Nebenwohnung in HH - Alfred, 26.05.2014