ZWS und/oder Kurtaxe?

Colu, Mittwoch, 28.05.2014 (vor 4545 Tagen)

Ist es berechtigt, im Falle eines Ferienhauses auf Usedom sowohl Zweitwohnsteuer als auch Kurtaxe zu verlangen?
M.E.bin ich entweder zweitwohnsitz-gemeldet oder aber ich bin Kurgast der betreffenden Gemeinde...
MfG - Co.

ZWSt undt Kurbeitrag?

Alfred @, Mittwoch, 28.05.2014 (vor 4545 Tagen) @ Colu

Ganz allgemein:
Die Kurabgabe ist ihrem Wesen nach ein Beitrag, die Abgabe auf eine Zweitwohnung eine Steuer. Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer können deswegen nebeneinander erhoben werden. Eine reine Charakterfrage.

Wie immer:
1 Maßgeblich für ZWSt und Kurabgabe sind die kommunalen Satzungen. Deswegen reicht „Ferienhaus auf Usedom“ nicht aus.
2 Mit Zweitwohnsitz gemeldet ist niemand, allenfalls mit Nebenwohnung.

Abgesehen davon:
Natürlich sind auch mit Nebenwohnung registrierte Personen Einwohner der Gemeinde (§ 13 KV M-V). In den mir bekannten Kurabgabesatzungen auf Usedom spielt das allerdings keine Rolle, denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor. Ob das einer Normenkontrollklage statthält, wäre die Frage. Ob es empfehlenswert ist, eine solche Klage durchzuziehen ist eine andere Frage.

ZWSt undt Kurbeitrag?

René ⌂ @, Dienstag, 03.06.2014 (vor 4539 Tagen) @ Alfred

denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor

Jemand mit Nebenwohnung ist aber nicht ortsfremd!