ZWS und/oder Kurtaxe?
Ist es berechtigt, im Falle eines Ferienhauses auf Usedom sowohl Zweitwohnsteuer als auch Kurtaxe zu verlangen?
M.E.bin ich entweder zweitwohnsitz-gemeldet oder aber ich bin Kurgast der betreffenden Gemeinde...
MfG - Co.
ZWSt undt Kurbeitrag?
Ganz allgemein:
Die Kurabgabe ist ihrem Wesen nach ein Beitrag, die Abgabe auf eine Zweitwohnung eine Steuer. Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer können deswegen nebeneinander erhoben werden. Eine reine Charakterfrage.
Wie immer:
1 Maßgeblich für ZWSt und Kurabgabe sind die kommunalen Satzungen. Deswegen reicht „Ferienhaus auf Usedom“ nicht aus.
2 Mit Zweitwohnsitz gemeldet ist niemand, allenfalls mit Nebenwohnung.
Abgesehen davon:
Natürlich sind auch mit Nebenwohnung registrierte Personen Einwohner der Gemeinde (§ 13 KV M-V). In den mir bekannten Kurabgabesatzungen auf Usedom spielt das allerdings keine Rolle, denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor. Ob das einer Normenkontrollklage statthält, wäre die Frage. Ob es empfehlenswert ist, eine solche Klage durchzuziehen ist eine andere Frage.
ZWSt undt Kurbeitrag?
denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor
Jemand mit Nebenwohnung ist aber nicht ortsfremd!