ZWSt undt Kurbeitrag?
Ganz allgemein:
Die Kurabgabe ist ihrem Wesen nach ein Beitrag, die Abgabe auf eine Zweitwohnung eine Steuer. Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer können deswegen nebeneinander erhoben werden. Eine reine Charakterfrage.
Wie immer:
1 Maßgeblich für ZWSt und Kurabgabe sind die kommunalen Satzungen. Deswegen reicht „Ferienhaus auf Usedom“ nicht aus.
2 Mit Zweitwohnsitz gemeldet ist niemand, allenfalls mit Nebenwohnung.
Abgesehen davon:
Natürlich sind auch mit Nebenwohnung registrierte Personen Einwohner der Gemeinde (§ 13 KV M-V). In den mir bekannten Kurabgabesatzungen auf Usedom spielt das allerdings keine Rolle, denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor. Ob das einer Normenkontrollklage statthält, wäre die Frage. Ob es empfehlenswert ist, eine solche Klage durchzuziehen ist eine andere Frage.
gesamter Thread:
- ZWS und/oder Kurtaxe? -
Colu,
28.05.2014
- ZWSt undt Kurbeitrag? -
Alfred,
28.05.2014
- ZWSt undt Kurbeitrag? - René, 03.06.2014
- ZWSt undt Kurbeitrag? -
Alfred,
28.05.2014