ZWSt undt Kurbeitrag?

Alfred @, Mittwoch, 28.05.2014 (vor 4545 Tagen) @ Colu

Ganz allgemein:
Die Kurabgabe ist ihrem Wesen nach ein Beitrag, die Abgabe auf eine Zweitwohnung eine Steuer. Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer können deswegen nebeneinander erhoben werden. Eine reine Charakterfrage.

Wie immer:
1 Maßgeblich für ZWSt und Kurabgabe sind die kommunalen Satzungen. Deswegen reicht „Ferienhaus auf Usedom“ nicht aus.
2 Mit Zweitwohnsitz gemeldet ist niemand, allenfalls mit Nebenwohnung.

Abgesehen davon:
Natürlich sind auch mit Nebenwohnung registrierte Personen Einwohner der Gemeinde (§ 13 KV M-V). In den mir bekannten Kurabgabesatzungen auf Usedom spielt das allerdings keine Rolle, denn abgabepflichtig sind „ortsfremde Personen“ (so sieht das auch die KAG M-V) vor. Ob das einer Normenkontrollklage statthält, wäre die Frage. Ob es empfehlenswert ist, eine solche Klage durchzuziehen ist eine andere Frage.


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