Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Rebell @, Donnerstag, 29.05.2014 (vor 4077 Tagen)

David Köhler ist sauer. Der junge Mann aus Kempten, der im 3. Semester an der Uni Ulm Informatik studiert, hat vor einem Jahr in Böfingen eine Wohnung angemietet, "damit ich nicht jeden Tag pendeln muss". Jedes Wochenende - teilweise schon donnerstags - fahre er nach Hause zu Freundin und Familie, sagt der 18-Jährige. "Dort verbringe ich meine Freizeit, die Semesterferien sowieso". Zudem betreibe er in der knapp 100 Kilometer entfernten bayerischen Stadt ein kleines Gewerbe. Für Köhler steht fest: "Ulm ist mein Zweitwohnsitz." Das habe er bei seiner Anmeldung in Ulm auch angegeben, ohne dass es Probleme gegeben hätte.
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Ja liebe Forumsteilnehmer, hier zeigt es sich mal wieder welchen Blödsinn der Gesetzgeber bisher mit dem Meldegesetz eine Verbindung (Grundlage) hergestellt hat. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich wird nämlich die "Einwohnerveredelung" , welche im Grunde noch aus der NS- Zeit stammt, das Dilemma deutlich erkennbar.

Der junge Mann aus Kempten ist nämlich in Kempten viel mehr wert als in Ulm. Meldet er sich nun nach den eigentlichen Grundlagen pflichtgemäß in Ulm mit Erstwohnsitz, dann muss er in seiner Heimatstadt Kempten Zweitwohnungssteuer bezahlen- denn dort ist er dann viel weniger Wert.Ja er darf dann auch in Kempten bei der Kommunalwahl nicht mehr wählen, aber Zweitwohnungssteuer muss er zahlen.

Wann akzeptieren denn unser Bundespolitiker- auch jene 41 die man in Berlin nun entdeckte, daß es nicht nur Steuerhinterziehung sei, sondern es liegt an der vollkommen nicht mehr zeitgemäßen Handhabung des kommunalen Finanzáusgleich.
Einwohnververedelung - muss abgeschafft werden- damit würde es sich auch zur Beeendigung der Verfolgung von minderwertigen Zweitwohnsitzbürgern lohnen und die Zweitwohnungssteuer zu Grabe getragen! Auch das Abwerben von Erstwohnsitzbürgern hätte ein Ende!!!
Mit der jetzigen Regelung gibts mehr Verlierer als Gewinner!!!

http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislinger_alb/Zweitwohnsitz-Ulm-unerwuenscht-Stud...

Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Alfred @, Donnerstag, 29.05.2014 (vor 4077 Tagen) @ Rebell

Was der Abteilungsleiter Meldewesen annimmt, kann grundfalsch sein - hängt auch ein bisschen vom Studienfach ab. Das BVerwG hat jedenfalls mal entschieden, dass ein Student, der sich in den Semesterferien, an Sonn- und Feiertagen und vorlesungsfreien Tagen an seinem Heimatort aufhält, dort seine Hauptwohnung hat. Bei ca.100 km Entfernung auch ohne weiters plausibel.
überzogene Forderungen an den Nachweis zu stellen, ist pure Willkür.

Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Kommunalfreund @, Montag, 02.06.2014 (vor 4072 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Dienstag, 03.06.2014

Der junge Mann aus Kempten ist nämlich in Kempten viel mehr wert als in Ulm. Meldet er sich nun nach den eigentlichen Grundlagen pflichtgemäß in Ulm mit Erstwohnsitz, dann muss er in seiner Heimatstadt Kempten Zweitwohnungssteuer bezahlen- denn dort ist er dann viel weniger Wert.Ja er darf dann auch in Kempten bei der Kommunalwahl nicht mehr wählen, aber Zweitwohnungssteuer muss er zahlen.

das ist zwar sehr schade, aber Recht und Gestz ist einfach zu akzeptieren

Wann akzeptieren denn unser Bundespolitiker- auch jene 41 die man in Berlin nun entdeckte, daß es nicht nur Steuerhinterziehung sei,

Steuerhinterziehung sollte auch bei Bundestagsabgeordneten geahndet werden

Einwohnververedelung - muss abgeschafft werden-

auf gar keinen Fall, denn die Bürger auf dem Lande brauchen keine gepflegten Gehwege und auch Gemeinden unterhalten auch keine Thaterbühnen

Die von der Zweitwohnungssteuer betroffenen Bürger sollten ruhit ihre Klappe halten und froh sein, dass man sie nicht enteignet, denn Grund und Boden gehört alles dem Staat und dafür muss auch bezahlt werden.

Gerade in Gebieten wo die Wohnungen immer knapper werden sollte man denen die 2 oder mehr Wohnungen besitzen so stark besteuern, dass sie endlich die Lust verlieren - Grund und Boden ist Gemeingut und nicht jenen die gar nicht wissen wie sie ihr Geld anlegen sollen!

Die Zweitwohnungssteuer ist viel zu niedrig- Baden Baden hat es erkannt und verlangt 35 % von der Jahrekaltmiete, das oberste Gericht hat es für rechtmeäßig entschieden.

Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Himbim13 @, Montag, 02.06.2014 (vor 4072 Tagen) @ Kommunalfreund

Die von der Zweitwohnungssteuer betroffenen Bürger sollten ruhit ihre Klappe halten und froh sein, dass man sie nicht enteignet, denn Grund und Boden gehört alles dem Staat und dafür muss auch bezahlt werden.

Irgendwie kommt mir diese Schreibweise bekannt vor. Wie hieß es im „REAL EXISTIERENDEN SOZIALISMUS“: „Eigentum ist Diebstahl am Volk!“

Die betreffende Person sollte dankbar sein, dass er 1989 nicht rumänische Fakten ausgesetzt war.
Schade?

Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

René ⌂ @, Dienstag, 03.06.2014 (vor 4071 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Mittwoch, 04.06.2014

Die von dir bemängelte Einwohnerveredelung ist für diesen Sachverhalt völlig irrelevant und zudem schlicht der falsche Hebel für deine Kririk!

1. Da die beiden Städte in verschiedenen Bundesländern liegen, findet zwischen ihnen kein kommunaler Finanzausgleich statt.

2. Innerhalb der jeweiligen kommunalen Finanzausgleiche spielt die Veredelung in Kempten keine Rolle, in Ulm wird der Faktor 1,35 (Stadt zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern) nach §7 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz BW angesetzt. Ob der Mann letztendlich der Kemptner Stadtverwaltung mehr wert wäre als der Ulmer Stadtverwaltung wäre nun reine Spekulation.

3. Das ganze Thema der Einwohnerveredelung ist für Kommunen vor allem dann interessant, wenn sie an einer Grenze liegen. Ulm ist weit von der nächsten Grenze entfernt. Für Kempten ohnehin kein Thema.

4. Möglicherweise zielt deine Kritik auf die Berücksichtigung der Nebenwohnungen bei der Schlüsselzuweisung hin. Ja. Diese Kritik haben wir hier schon ein paar Mal diskutiert - und sie hat nichts mit Einwohnerveredelung zu tun.

Und nebenbei: die 41 nicht ordnungsgemäß andemeldeten Bundestagsabgeordneten waren nicht alle steuerpflichtig, zudem wies ich auch schon mehrfach drauf hin, dass ein Gericht die Steuerhinterziehung festzustellen hat - und nicht die Presse oder Stammtische!

Zweitwohnsitzbürger UNERWÜNSCHT

Himbim13 @, Mittwoch, 04.06.2014 (vor 4070 Tagen) @ René

Und nebenbei: die 41 nicht ordnungsgemäß andemeldeten Bundestagsabgeordneten waren nicht alle steuerpflichtig, zudem wies ich auch schon mehrfach drauf hin, dass ein Gericht die Steuerhinterziehung festzustellen hat - und nicht die Presse oder Stammtische!

s.Himbim13 v.04.06.2014 "Auch Landtagsabgeordnete Steuerhinterzieher!