ZWS neu einrichten wegen Umzug in andere Stadt

Nane2103, Samstag, 07.06.2014 (vor 3869 Tagen)

Bei mir ist folgender Fall eingetreten:
Ich bin geschieden und habe eine Tochter. Meine Süße habe ich 2 Wochen im Monat und daran soll sich auch nichts ändern, bis sie es anders möchte.
Nun bin ich aber seit einigen Jahren wieder in einer Fernbeziehung über fast 200 km. Die Spannungen steigen und ich möchte mich nun dort als Erstwohnsitz anmeldenund wo ich jetzt wohne als Zweitwohnsitz. Habe mich versucht ddurch den Infodjungel zu kämpfen bin mir jetzt aber nicht sicher ob es anerkannt würde...
Modell so aussehen wie folgt
Wohnen ca. 25km von Firma weg, so dass Tochter weiterhin in ihre Schule gehen kann wie bisher und wird bei Papa gemeldet. DAS IST ZWEITWOHNSITZ
Ich melde mich bei meinem Lebensgefährten als Erstwohnsitz an behalte aber meinen Arbeitsplatz an dem dann gewandelten Zweitwohnsitz.
Somit würde ich 2 Wochen am Stück in der 2. Wohnung bleiben und an 2 Wochenenden und 2 einzelnen Tagen nach Hause dahrsn bis meine Tochter ihren eigenen Weg geht (ca. 4-5 Jahre).
Geht so ein Modell? Denke ich zu einfache und muss noch andere Regeln/ Bestimmungen beachten?
Rheinisch-Bergischer Kreis = keine Zweitwohnsteuer gefunden und keine Regeln für nicht verheiratete Paare.
Lieben Dank für eure Antworten im voraus,
Nane

ZWS neu einrichten wegen Umzug in andere Stadt

Alfred @, Samstag, 07.06.2014 (vor 3869 Tagen) @ Nane2103

Die Zweitwohnungsteuer wird von den Kommunen erhoben, nicht vom Kreis. Als beim Wohnort nachschauen.
Die von Dir aufgeworfene Frage hat mit Wohnsitzen und Zweitwohnungen nichts zu tun. Es geht ums Melderecht – das ist derzeit noch Ländersache. Da gilt für Geschiedene, dass Hauptwohnung die überwiegend genutzte Wohnung ist, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. So wie es klingst, hältst Du Dich überwiegend am Arbeitsort auf, womit dort auch Deine Hauptwohnungen wäre. Persönliche Vorlieben spielen da keine Rolle.
Am Rande: So wie Du es beschreibst, müsste die Tochter bei Dir wohl mit Nebenwohnung registriert sein.

ZWS neu einrichten wegen Umzug in andere Stadt

René ⌂ @, Samstag, 07.06.2014 (vor 3868 Tagen) @ Nane2103
bearbeitet von René, Sonntag, 15.06.2014

Ich habe zugegebenermaßen dein Modell nicht ganz verstanden. Willst du von dem 200km entfernten Ort zu deinem Arbeitsort pendeln - oder verlegst du ihn auch in diesem Zeitraum?

Zur eigentlichen Frage im Betreff: Wenn die Zweitwohnung innerhalb des Jahres keine mehr ist, bekommst du anteilig die Steuer zurück. Verlangt der Wohnort der neuen Kommune künftig ZWS musst du anteilig zahlen. Die Kommunen haben unterschiedliche Regelungen, was anteilig bedeutet. Oft wird als Stichtag der folgende Monatserste genommen.

Wenn du klagemutig bist, könntest du die Streitfrage klären, ob für Nebenwohnung, die ausschließlich wegen einer minderjährigen Tochter gehalten wird, ZWS gezahlt werden - Artikel 6 GG. Bei berufstätigen Pendlern wurde es wegen der Ehe gekippt.

ZWS neu einrichten wegen Umzug in andere Stadt

Nane2103, Samstag, 07.06.2014 (vor 3868 Tagen) @ Nane2103

Hallo Alfred und René!

Danke euch für eure Antworten.
Ich mit Tochter und Job in Rheinberg.
Lebensgefährte in Bielefeld.

Bielefeld soll mein Erstwohnsitz werden. Zweitwohnsitz in Autobahnnähe um Job und Tochter unter einen Hut zu bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um das zu realisieren? Reicht es zusammen zu ziehen? Soweit ich herausbekommen habe gibt es keine Zweitwohnsteuer für Burscheid, Wermelskirchen und Odenthal. Kann das jemand bestätigen?
Viele Grüße, Nane

Melderechtliche Registrierung

Alfred @, Sonntag, 08.06.2014 (vor 3868 Tagen) @ Nane2103

Es ist so, wie ich vermutet hatte: Hauptwohnung am Arbeitsort, Nebenwohnung in Bielefeld.
Bielefeld erhebt ZWSt auf das Innehaben einer Nebenwohnung - ob die Steuer in Deinem Fall fällig wird, kann ich nicht beurteilen.