UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

Rebell @, Montag, 16.06.2014 (vor 3860 Tagen)

Bürgermit Zweitwohnsitz in ganz Europa unerwünscht??

Nach dem jüngsten Höchstgerichtsurteil wonach Zweitwohnungen nicht an Touristen vermietet werden dürfen, atmet man besonders in Zell am See (Pinzgau) auf. Immobilien sind hier bei zahlungskräftiger Klientel aus dem In- und Ausland heiß begehrt.
Gegen steigende Wohnkosten für Einheimische - die Schattenseite des Zweitwohnungsmarktes - versucht das Land seit Jahrzehnten gesetzlich vorzugehen. Mit der Entscheidung der Höchstrichter ist das landesgesetzliche Verbot nun quasi wasserdicht. Der Anlassfall war ein Niederländischer Wohnungskäüfer in Wagrain (Pongau). Er hatte sein Appartement gekauft, um es an Gäste weiterzuvermieten und bezahlte auch ordnungsgemäß Kurtaxe.
Der Makler hatte ihm das im Angebot als legal bescheinigt. Gegen die Strafe wegen illegaler Vermietung zog der Niederländer anschließend bis vor das Höchstgericht und das befand nun, das Vermietungsverbot bestehe zu Recht und verstoße weder gegen die EU-Niederlassungsfreiheit noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Die Gemeinden im Pongau verstärken ihren Kampf gegen illegale Zweitwohnsitze. Das kündigte der Flachauer Bürgermeister Thomas Oberreiter an. Kontrolleure werden nachschauen, ob Hauptwohnsitze auch als solche genutzt werden.
Vor allem Wohlhabende aus Deutschland, England oder den Niederlanden, aber auch aus Wien sind bereit, für ein Haus oder eine Wohnung in Tourismusgebieten jeden Preis auf den Tisch zu blättern. Meist nutzen die Besitzer die Wohnungen als Zweitwohnsitze - auch in Hauptwohnsitzgebieten. Das verstößt aber gegen das Gesetz.
Die Politiker in den Pongauer Gemeinden wehren sich gegen diese Entwicklung, sagt der Flachauer Bürgermeister Thomas Oberreiter (ÖVP): „Jetzt überlegen wir Kontrollen rigoros durchzuführen, sprich zum Beispiel unseren Ortstaxenkontrolleur auch heranzuziehen, um die versteckten Zweitwohnsitze zu überwachen.“
Verdacht wird bei BH gemeldet werden.
In der Debatte über die Flut an Zweitwohnsitzen vor allem in den Tourismusorten hat der Landtag am Mittwoch die Schuld nicht bei sich selbst gesucht: Sie wurde auf die untere Ebene - auf die Gemeinden und die Bürgermeister - abgewälzt.
In der aktuellen Stunde des Landtags am Mittwoch, gab es einen Vorwurf: Die Bürgermeister seien vor allem dafür verantwortlich, dass immer mehr Zweitwohnsitze für vermögende Ausländer entstehen. Dadurch werde Wohnraum für Einheimische unerschwinglich.
60 Prozent Zweitwohnungsanteil in Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau), 50 Prozent in Maria Alm (Pinzgau) und nur knapp weniger in der Bezirkshauptstadt Zell am See - mit diesen Zahlen prangerte FPÖ-Klubobmann Karl Schnell die Untätigkeit der Politik in Sachen Raumordnung und Grundverkehr an.

UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

Kommunalfreund @, Dienstag, 17.06.2014 (vor 3859 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Mittwoch, 25.06.2014

Bürgermit Zweitwohnsitz in ganz Europa unerwünscht??

Gegen steigende Wohnkosten für Einheimische - die Schattenseite des Zweitwohnungsmarktes - versucht das Land seit Jahrzehnten gesetzlich vorzugehen. Mit der Entscheidung der Höchstrichter ist das landesgesetzliche Verbot nun quasi wasserdicht. Der Anlassfall war ein Niederländischer Wohnungskäüfer in Wagrain (Pongau). Er hatte sein Appartement gekauft, um es an Gäste weiterzuvermieten und bezahlte auch ordnungsgemäß Kurtaxe.

Ganz richtig erkannt und auch die Gründe dafür schon geliefert.
Man will diese Eindringlinge enfach nicht vor Ort - leider ist es bisher nicht gelungen den unerwünschten Investoren die Stirn zu zeigen. [..] Aber: Ja mit viel Geld kann man auch viel machen und die Einheimischen schauen mit der Zeit einfach in die Röhre.

Die einzige Abhilfe: Die Zweitwohnungssteuer stark erhöhen, da müssten allerdings sämtlich Gemeinden zusammenarbeiten, das ist leider noch nicht der Fall.
10 % des Kaufpreises sollte die Zweitwohnungsstuer betragen und zusätzlich die Grunderwerbsteuer auch auf 10 % festsetzen, dann wäre in wenigen Jahren das Thema Zweitwohnungssteuer beendet.
Vielleicht gäbe es dann auf dem Mond Zweitwohnungsmöglichkeiten !

UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

Himbim13 @, Dienstag, 17.06.2014 (vor 3859 Tagen) @ Kommunalfreund

Hier erkennt man doch wie groß die angeblichen Vorzüge der EG sind! Egal, ob Striezis oder sonstige Abzocker. Erst lockt man die Fremden, damit die Jauche an den Rinnsteinen beseitigt wird, um diese, wenn das erfolgt ist, dann auszunehmen. So schön Flachau, Wagrein oder das Dachstein Gebiet auch ist, die seit Jahren anhaltende Abzockerei kann man mit wegbleiben beantworten. Muss ich zu den Striezis fahren? Wir werden schon von unseren Regierenden verar..., man muss sich doch nicht auch von denen alles gefallen lassen.
Ist nicht erst vor kurzem , einem älteren Herrn, der einst für die Geschicke der BRD verantwortlich war und selbst in der höchsten Rechtsfindung sich betätigte die erleuchtende Einsicht gekommen, dass die EG ihre, ich will es einmal so bezeichnen,Macht weit überschreitet und die Gegebenheiten der Mitgliedsländer weit überfordert. Wenn diese Betrachtungsweise auch spät kommt, um so erfreulicher, dass diese überhaupt kommt.
Der Leser wird sich fragen, was das mit den angesprochenen Fakten zu tun hat. Es sei ihm geantwortet,
es ist der Trend, der immer schneller fortschreitenden Sozialisierung des Eigentums, mit immer größer werdender , einhergehender Beschränkung der Eigenverantwortung in Freiheit. War Letzteres nicht einmal das Ziel der Macher der EU?

UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

Kommunalfreund @, Donnerstag, 19.06.2014 (vor 3857 Tagen) @ Himbim13
bearbeitet von René, Mittwoch, 25.06.2014

[..]

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Leider ging der Beitrag versehentlich verloren! Es wurde u.a. auf folgenden Artikel verwiesen:

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Gericht-enteignet-Sylter-Eigent...

UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

Himbim13 @, Donnerstag, 19.06.2014 (vor 3857 Tagen) @ Kommunalfreund

Diese Sach- und Rechtslage auf andere andere Rechtskonstellationen zu übertragen und gleichzustellen kennzeichnet den Herren. Armes Deutschland!

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René ⌂ @, Mittwoch, 25.06.2014 (vor 3851 Tagen) @ Kommunalfreund

Bei der Vergabe von Erbbaupachtverträgen kann die Kommune auch Bedingungen knüpfen, ähnlich wie bei jedem Verkauf auch. Wird diese nicht erfüllt, stehen eben Sanktionen zur Verfügung, die eben bis zur Auflösung der Erbbaupacht führen können. Bei Erbbaupachtverträgen findet kein Eigentümerwechsel statt, sprich: die Kommune ist nach wie vor Eigentümer.

Weil ein Hausbesitzer sein nach dem Erbbaurecht erstandenes Reihenhaus auf Sylt nicht selbst bewohnte[..]

Man muss hier festhalten, dass er kein Hausbesitzer war. Leitet man die Besitzfrage von Eigentumsfragen hab, so war es dann wohl die Kommune. Leitete man es von der Sachherschaft ab, so war es der Mieter.

Ansonsten müsste man zur Beurteilung des Sachverhaltes den Erbbaurechtsvertrag sehen, aber so wie es in dem Artikel steht, scheint die Auflösung gerechtfertigt zu sein.

UNERWÜNSCHTE BÜRGER in ganz EUROPA???

René ⌂ @, Mittwoch, 25.06.2014 (vor 3851 Tagen) @ Rebell

Mir scheint's als verwechselt man Zweitwohnungen mit Ferienwohnungen.

Ohne den Kontext zu kennen - hierzu fehlen leider die Verweise - geht es hier ja weniger um Wohnunen, die dafür angemietet werden, in der Ferne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sondern um Wohnungen, die an Touristen (mitunter weiter-) vermietet werden. Bekanntermaßen lassen sich mit Touristen mehr Erlöse einfahren als mit klassischer Vermietung. In diesen Prozess politisch einzugreifen, ist legitim. Das führt aber noch lange nicht zu den Schlussfolgerungen, zu denen du kommst.