Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

PeterRathjen, Dienstag, 17.06.2014 (vor 3859 Tagen)

ich habe vieri Ferienwohnungen an meinem Wohnort Heiligenhafen. Die Vermietung findet über ein Maklerbüro statt. Es gibt keine Eignenutzung. Nun habe ich mich geweigert, jedes Jahr für jede Wohnung alle Formulare der Stadtverwaltung Heiligenhafen auszufüllen und die Vermietungeneinzelheiten offen zu legen. Ich erhielt nun für jede Wohnung einen Bescheid über Zweitwohnsteuer. Hat hier jemand Erfahrung mit so einer Situation? Was ratet ihr mir.

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

Alfred @, Dienstag, 17.06.2014 (vor 3858 Tagen) @ PeterRathjen

Wenn ein Maklerbüro mit der Vermietung beauftragt ist, sollte darüber ein Vertrag existieren aus dem möglichst hervorgehen sollte, dass eine Eigennutzung ausgeschlossen ist. Diese Möglichkeit berücksichtigt die Satzung der Stadt nicht, es sollte aber ausreichen, um die Steuerbescheide zu erledigen. Außerdem kann man noch auf den Beschluss des BVerfG. v. 29.6. 1995 - 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94 hinweisen (Leitsatz: Auferlegung einer Zweitwohnungssteuer ohne nähere Prüfung, ob Zweitwohnung tatsächlich dem per¬sönlichen Lebensbedarf dient, ist verfassungswidrig).
Wenn ein Gespräch mit der Verwaltung nichts bringt, hilft nur der Rechtsweg.

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

Rebell @, Mittwoch, 18.06.2014 (vor 3858 Tagen) @ PeterRathjen

ich habe vier Ferienwohnungen an meinem Wohnort Heiligenhafen. Die Vermietung findet über ein Maklerbüro statt.

Oho - das ist ja eine interessante Sachlage, es wäre noch sehr interessant zu erfahren, ob denn diese Ferienwohnungen in einem Wohngebiet (lt. Bebauungsplan) liegen oder ob in einem Sondergebiet das ausschließlich für Ferienwohnungen vorgesehen ist.
Der Begriff 'Ferienwohnung und Zweitwohnung wird manchmal nicht ganz richtig deklariert bzw. verstanden.
Bei einer Ferienwohnung handelt es sich um eine Nutzungsart = ständig sich wechselnde Gäste!
Im Allgäu sind vor Allem bei Einheimischen Besitzern, welche zur Kadpitalanlage "Zweitwohnungen" im eigenen Ort besitzen - bei Vermietung diesr Wohnungen von der Zweitwohnungssteuer befreit.In Oberstdorf gibts einzelne Besitzer von 18 Zweitwohnungen die als Ferienwohnungen vermietet werden. Alles zur Gewinnerzielung Zwst befreit!!
Vermietet allerdings ein Besitzer von einem 30 Km entfernten Heimatort dort in Eigenregie ohne Vertrag mit einer Agentur, dann muss dieser trotzdem Zweitwohnungssteuer und Jahreskurbeitrag zahlen, selbst wenn er an 200 Tagen vermietet.( obwohl die wechselnden Gäste zusätzlich Kurtaxe bezahlen.
Jene Besitzer vor Ort werden nicht zur Zwst u. Kurtaxe veranlagt, dazu gibts sogar ein Urteil bei der Gemeinde Scheidegg!!

Fakt ist: Alle Zusammenhänge mit der Zweitwohnungssteuer sind so verwirrend in der Rechtslage, die meisten Kommunalvertreter waren und sind gar nicht in der Lage die Dinge zu erkennen.

Ursache: Esgibt einfach viel zu wenige Kläger und Juristen, welche bereit sind zu Honoraren nach Honorarordnung zu arbeiten, ja da werden nur gegen Sondervereinbarungen in astronomischer Höhe gefordert, damit sind die Eigentümer machtlos.

Bürger mit Zweitwohnsitz sind unerwünscht!

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

PeterRathjen, Freitag, 01.08.2014 (vor 3814 Tagen) @ Rebell

ja, und es wir immer interessanter. Die Ferienwohnungen liegen in einem Gebäude, das Gebiet ist ein Sondergebiet Ferienwohnungen - in unmittelbarer Nähe zum Strand.
Ich habe inzwischen eine Versicherung an Eides statt abgegeben, dass ich oder meine Familie die Wohnungen nicht selbst nutzen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile - auch vom Bundesverfassungsgericht, die besagen, dass ich als einheimischer Kapitalanleger nicht zweitwohnungs-steuerpflichtig bin.

Daraus folgere ich, dass die Gemeinde Heiligenhafen nicht berechtigt ist, von mir z.B. die Jahresübersichten der Vermietzeiten und Einnahmen zu verlangen. Ist das korrekt? Wie wird das hier im Forum gesehen?

In der Satzung der Stadt Heiligenhafen für die Zweitwohnstuer steht das denn so: Der/die Steuerpflichtig.... hat eine Steuererklärung nach amtlich vergeschriebenen Vordruck.... abzugeben.

Wenn ich nicht steuerpflichtig bin, muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

René ⌂ @, Mittwoch, 25.06.2014 (vor 3851 Tagen) @ PeterRathjen

Ich rate, wenn man selbst den Formalismus scheut und ohnehin ein Maklerbüro beauftragt, auch den notwendigen "Papierkram" erledigen zu lassen.

Woher soll am Ende die Behörde den wissen, was nun Phase ist, wenn man nicht mir ihr 'spricht'? Folglich trifft die Behörde dann Annahmen.

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

PeterRathjen, Freitag, 01.08.2014 (vor 3814 Tagen) @ René

Das macht das Maklerbüro nicht, die können nicht meine Steuererklärungen unterschreiben.

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

Rebell @, Samstag, 02.08.2014 (vor 3813 Tagen) @ PeterRathjen

Das macht das Maklerbüro nicht, die können nicht meine Steuererklärungen unterschreiben.

Das ist korrekt, aber mit dem Maklerbüro könnte doch ein Vertrag abgeschlossen sein, in welchem unmissverständlich festgehalten ist, dass eine Eigennutzung ausgeschlossen ist. Dieses ist doch in allen bayerischen Satzungen so üblich. Ob nun total ausgeschlossen oder die Eigennutzung auf 1 - oder 2 Wochen oder Monate begrenzt - damit ist eine eidesstattliche Versicherung nicht erforderlich.
Ob die Wohnung und an wievielen Tagen oder Wochen vermietet ist, das geht die Gemeinde wohl einen nassen Staub an. Es besteht doch oft die Sachlage, der eine kann an 280 Tagen und der Nachbar nur an 90 Tagen vermieten.

Daraus ergeben sich auch die Höhe der Einnahmen und diese sind im Grunde in einer Steuererklärung aufzuführen. Ob nun eine Veranlagung durch das Finanzamt erfolgen wird - das ist reine Privatsache- das geht die Kommune wohl wenig an.
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde wohl auf die steuerlichen Aspekte den Hinweis in der Satzung aufgeführt hat.

Die Zweitwohnungssteuer ist wohl eine kommunale Abgabe, während die Einkommenssteuer Sache des Finanzministeriums bleibt.

Selbst wenn trotz dieser Einnahmen aus der Vermietung dieser Fewo es zu keiner Steuerforderung kommt, dann geht es die Gemeinde wiederum nichts an!
Da allerdings in ganz Bayern die Einheimischen ihre "Zweit- oder Dritt-Wohnungen in Wohngebieten" als Fewo an ständig sich wechselnde Gäste vermieten und keinerlei Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, gibt sich in nächster Zeit eine grundlegende Diskussion über Recht und Rechtmäßigkeit. Auf der einen Seite wird als Kapitalanleger diese Sorte von Bürgern nicht mit einer Zweitwohnungssteuer belegt, aber wegen des Verstoßes gegen das Baurecht und die Baunutzungsverordnung ist diese Vorgehensweise unzulässig.
Lasst uns gespannt sein auf die erste Prozesse und Entscheidungen aus Bayern???
Hier treffen nun die Kommunale Selbstverwaltungsrechte und die Rechte im Bundesbaurecht vollkommen bisher unübersichtlich aufeinander. Bei der Entscheidung Zwst. ja oder Nein - wurde diese Faktangelegenheit vollkommen außer acht gelassen- die Lösung der Probleme sind nun beim Gesetzgeber - das wird wohl ganz schön interessant und ????????

Zweitwohnsteuer am eigenen Wohnort

René ⌂ @, Dienstag, 19.08.2014 (vor 3796 Tagen) @ PeterRathjen

Das macht das Maklerbüro nicht, die können nicht meine Steuererklärungen unterschreiben.

Mal von der Erteilung von Vollmachten abgesehen, können sie auch alles notwendige zusammentragen, so dass nur noch eine Unterschrift unter dem "Papierkram" gesetzt werden muss. Rebell hat ja schon die notwendigen Hinweise gegeben. Von Kommunen sollte man hellseheriche Fähigkeiten jedenfalls nicht erwarten. So gut klappt die Zusammenarbeit mit der NSA noch nicht ;-)