Anmietung Wohnung in gleicher Stadt für Studierende Kinder

Alfred @, Mittwoch, 18.06.2014 (vor 3857 Tagen) @ franko

Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie im Beitrag "Hauptwohnsitz Bonn, Anmietung einer Wohnung für studierenden Sohn in Koblenz".
Wenn die Kinder für die angemietete Wohnung mit alleiniger Wohnung registriert sind, dürfte es nicht einmal dumme Anfragen von der Stadtverwaltung geben.


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