News: Begriffsfrage
Ich bekam folgenden Hinweis per E-Mail von einer Besucherin:
[blockquote]Die Steuer heisst korrekt ZweitWOHNUNGSsteuer, da ausschließlich auf das Innehaben einer Wohnung, nicht jedoch auf den Meldestatus abgestellt werden darf.[/blockquote]
Ihre Kritik ist berechtigt, besteuert wird das Vorhandensein der Wohnung, der Meldestatus ist lediglich der Auslöser. Und wenn man es noch genauer betrachtet, müßte es die Nebenwohnungssteuer heißen (in den meisten Gemeinden werden auch Drittwohnungen belastet).
In der Praxis werden diese Begriffe allerdings häufig gleich verwendet, da in der Regel ein Zweitwohnsitz eine Zweitwohnung voraussetzt. Selbst einige Städte benutzen beide Begriffe. Auf dieser Seite werden beide Begriffe weiterhin verwendet, lediglich wenn es um die Definitionsfragen geht, werden die Begriffe getrennt.