Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Hallo,
ich brauche dringend Erfahrungsberichte von Leuten, die sich rückwirkend umgemeldet haben.
Die Sache ist die: Falls wir früher von dieser Möglichkeit gewusst hätten, hätten wir das sofort ohne Probleme machen können. NUR: Hat uns keiner gesagt, dass das geht. Weder im Steueramt noch beim Meldeamt.
Nun brauche ich einfach Erfahrungsberichte von Leuten, die sich wirksam rückwirkend umgemeldet haben.
Insbesondere muss ich einfach nur wissen: Woher habt ihr die Info, dass man sich auch RÜCKWIRKEND ummelden kann?
Brauchen wir dringend, um nachzuweisen, dass hier ein Amtsversagen stattgefunden hat. Also, dass das üblich gewesen wäre, uns zu sagen, dass das geht. (Ansonsten sagen die, dass das von uns selbst verschuldet ist...)
Wäre megagut, wenn sich hier Leute melden könnten. Incl. Säumniszuschläge etc. geht es hier alleine bei uns um ca. 10.000 €. (Die wir schön in Raten abstottern.) Ich kenne aber mittlerweile auch noch zwei andere Leute, bei denen diese "Belehrung" nicht stattgefunden hat, und die deswegen unrechtmäßig zahlen mussten.
Falls uns jemand helfen kann, gibt es Erdbeeren für alle! (Naja, zumindest alle Kölner.)
Danke, danke, danke,
Cusey.
Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Fragen vorab:
Von wann ist der ZWStBescheid?
Wurde gegen den Steuerbescheid geklagt?
Wurde gegen die falsche melderechtliche Registrierung geklagt?
Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Bescheid ist von 2010. Also Rechtsbehelfsfrist längst abgelaufen, aber noch nicht die Festsetzungsfrist.
Nix geklagt. Einfach so angenommen.
Es wurden Ratenzahlungen vereinbart, die bis jetzt laufen.
Es geht darum: Wir haben in 2010 Bescheide bekommen über Zweitwohnsitzsteuer 2005-2010.
Wir haben die einfach mehr oder weniger so akzeptiert. - Es wurde halt geschätzt, weil keine Erklärung abgegeben wurde.
Da haben wir einfach Fristen etc. selber versäumt...
(Tut hier aber nix zur Sache.)
Nun ist es aber so, dass wir faktisch in den betreffenden Jahren schon den Hauptwohnsitz in Köln (in diesem Fall) hatten, und das auch ohne Probleme hätten nachweisen können.
Bei Vorsprache beim Steueramt wurde uns gesagt, dass wir uns schnellstmöglich sofort ummelden sollen, damit die Beträge in der Zukunft nicht noch höher werden. - Aber nicht darauf hingewiesen, dass das auch rückwirkend möglich sei. - Und die wussten, dass faktisch schon in der Vergangenheit keine Zweitwohnung vorlag.
Also auf zum Meldeamt:
Die Nachfrage des Sachbearbeiters, wann der Einzugstermin war/Erstwohnsitz vorlag, wurde wahrheitsgemäß geantwortet, dass faktisch der angemeldete Zweitwohnsitz seit Jahren der tatsächliche Erstwohnsitz war.
Daraufhin Ummeldung durch den Sachbearbeiter auf den "heutigen" Tag. - Aber keine Mitteilung, dass man sich auch rückwirkend ummelden könne.
Nun können wir, weil noch innerhalb der Frist, Änderung auf Grund von neuen Tatsachen beantragen. (Also jetzt direkt die rückwirkende Ummeldung vornehmen und vorlegen.) - Die Änderung wird aber nur gewährt, wenn keine "Fahrlässigkeit" vorlag.
Die könnten ja nun behaupten, wir hätten fahrlässig gehandelt, weil wir uns nicht genug informiert hätten. (Zum Beispiel das Meldegesetzt auswendig gelernt hätten, oder wasauchimmer.)
Also wollen wir nun Belege bringen, dass es andere Fälle gab, in denen eben diese "Belehrung" durch die Sachbearbeiter vorgenommen wurden. - Und das demnach auch bei uns angebracht gewesen wäre. Wäre die Belehrung erfolgt, hätten wir uns direkt rückwirkend umgemeldet, Zweitwohnsitzsteuer aufgehoben, alles gut.
Habe allerdings auch gerade in der Kölner Satzung gelesen, dass das quasi von Amts wegen vom Meldeamt an das Steueramt weitergeleitet werden würde. Und das Steueramt das einfach akzeptieren müsse.
Falls die vom Steueramt aber doch Zicken machen, würden wir halt einfach gerne Belege haben, dass die angebrachte Belehrung durch die Ämter einfach nicht nicht erfolgte.
Keine Ahnung, was hier nun richtig und falsch ist. Bei uns ist noch einiges anderes schief gelaufen, aber das verfolge ich schon selber auf anderer Linie. Da hab ich auch mittlerweile meine Experten.
Nur halt die "Erfahrungsberichte" können wir nicht selber erbringen.
Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Es geht also um die rückwirkende Änderung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung.
Fälle, in denen eine Nebenwohnung rückwirkend für eine längeren Zeitraum in eine Hauptwohnung umgewandelt wurde, sind mir aus Köln nicht bekannt. Da ziert sich das Einwohnermeldeamt Köln aus mancherlei Gründen, denn die formale melderechtliche Registrierung einer Hauptwohnung hat Rechtsfolgen, die rückwirkend nicht zu korrigieren sind. Ob die Auffassung der Stadt vor Gericht schon einmal geprüft wurde, ist mir nicht bekannt. Für ausgeschlossen halte ich es allerdings nicht, dass sich ein Gericht der Kölner Auffassung anschließt, auch wenn es die Stadt ist –nicht der Einwohner – die für die Richtigkeit des Melderegisters zu sorgen hat. Der Bürger ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Bewertung obliegt der Meldebehörde. Sie legt den Meldestatus auf der Grundlage des ihr bekannten „Tatbestands“ fest. Da kann man evtl. einhaken.
Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Die Anerkennung der rückwirkenden Ummeldung sollte kein Problem sein.
Ist § 10 Meldegesetz NRW:
"Berichtigung und Ergänzung von Daten
Sind gespeicherte Daten unrichtig oder unvollständig, hat die Meldebehörde die Daten auf Antrag des Betroffenen zu berichtigen oder zu ergänzen. § 4a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend."
Also gilt ausdrücklich auch für GESPEICHERTE Daten. Belege haben wir zuhauf.
Es geht nur darum, dass das Steueramt eventuell sagen könnte, dass es "fahrlässig" von uns war, dass die rückwirkende Ummeldung nicht schon damals erfolgt ist. Hierzu stellt sich dann die Frage, in wie weit der normale Bürger von dieser Möglichkeit wissen sollte.
Deshalb brauchen wir halt "Erfahrungsberichte" (quasi als Zeugen), dass in anderen Fällen die Belehrung erfolgt ist. Und es sich somit damals um einen Verfahrensfehler der Stadt handelte.
Halt nur: "So hätte es laufen sollen."
Rückwirkende Ummeldung - Erfahrungsberichte gesucht!
Ich verstehe das Beharren auf einer rückwirkenden Statusänderung nicht so ganz. Nach meiner Erfahrung waren seit 2008 sämtliche Klagen gegen die Kölner Zweitwohnungsteuer erfolgreich, wenn der Betroffene nachweisen konnte, dass die als Nebenwohnung registrierte Wohnung tatsächlich die vorwiegend genutzte war – Melderegister hin, Melderegister her. Maßgeblich für die Erhebung der ZWSt sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse und nicht die melderechtliche Registrierung Inzwischen erlässt auch das Steueramt nach meiner Kenntnis, keine Steuerbescheide mehr, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird. Das muss man natürlich aktiv betreiben – die Steuererklärung einfach ignorieren ist die falsche Reaktion.
Seit 2009, rückwirkend zum 01.01.2005, ergibt sich das sogar aus der Kölner Satzung (§ 2a).